JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen
| Rechtsgebiete: | UStG, Richtlinie 77/388/EWG, UStDV |
| Schlagworte: | Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen - Ergänzung und Berichtigung - Steuerbefreiung trotz fehlenden Buchnachweises |
| Stichwort: | Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen |
| Leitsatz: | 1. Der Unternehmer muss den buchmäßigen Nachweis der steuerfreien Ausfuhrlieferung (§ 6 Abs. 4 UStG i.V.m. § 13 UStDV) bis zu dem Zeitpunkt führen, zu dem er die Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Ausfuhrlieferung abzugeben hat. 2. Der Unternehmer kann fehlende oder fehlerhafte Aufzeichnungen eines rechtzeitig erbrachten Buchnachweises bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem FG nach den für Rechnungsberichtigungen geltenden Grundsätzen ergänzen oder berichtigen. 3. Wird der Buchnachweis weder rechtzeitig geführt noch zulässigerweise ergänzt oder berichtigt, kann die Ausfuhrlieferung gleichwohl steuerfrei sein, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 bis Abs. 3a UStG vorliegen (Änderung der Rechtsprechung). |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 23/08 | |
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