JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Buchgrundstück
| Rechtsgebiete: | ThürKAG, HofV, KAG-LSA |
| Schlagworte: | Ausbaubeitrag, ungetrennte Hofräume, unvermessene Hofräume, Hofgrundstücke, Grundstück, Grundstücksbegriff, Buchgrundstück, wirtschaftlicher Grundstücksbegriff, Grundstücksgröße, Trennvermessung, Beitragsrecht |
| Stichwort: | Buchgrundstück |
| Leitsatz: | Zur Beitragspflicht ungetrennter Hofräume. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 4 ZKO 27/07 | |
| Rechtsgebiete: | SächsKAG, AO |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Abwasserbeitrag, Bestimmtheit, Buchgrundstück, Teilflächenabgrenzung |
| Stichwort: | Buchgrundstück |
| Leitsatz: | 1. Abwasserbeiträge sind grundsätzlich für das Buchgrundstück festzusetzen. Wird in einem Bescheid nur ein Flurstück als Teilfläche veranlagt, verstößt dies gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und den abgabenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz (Bestätigung des Beschlusses vom 9.2.2007 - 5 BS 307/06 -). 2. Eine Teilflächenabgrenzung nach § 19 Abs. 1 SächsKAG ist nur für die Beitragsbemessung, nicht aber für den Gegenstand der Abgabe von Bedeutung. Beitragsgegenstand und belastetes Grundstück i.S.v. § 24 SächsKAG bleibt stets das ganze Buchgrundstück. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 B 566/05 | |
| Rechtsgebiete: | SächsKAG, AO |
| Schlagworte: | Abgabenrecht, Erschließungsbeiträge, Bestimmtheit, Buchgrundstück |
| Stichwort: | Buchgrundstück |
| Leitsatz: | Abwasserbeiträge sind grundsätzlich für das Buchgrundstück festzusetzen. Wird in einem Bescheid nur ein Flurstück als Teilfläche veranlagt, verstößt dies gegen § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG und den abgabenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 BS 307/06 | |
| Rechtsgebiete: | KAG LSA, BauGB |
| Schlagworte: | Abwasserbeitrag, Grundstücksfläche, Bebauungsplan, Baulinie, Baugrenze, Abstandsfläche, Baubeschränkung, Erschließungsanlage, Verkehrsfläche, öffentliche, Typengerechtigkeit, Buchgrundstück |
| Stichwort: | Buchgrundstück |
| Leitsatz: | 1. Grundsätzlich wird zur Ermittlung der beitragsfähigen Grundstücksfläche im Anschlussbeitragsrecht die gesamte vom Bebauungsplan erfasste Grundstücksfläche als bevorteilt und damit berücksichtigungsfähig angesehen. 2. Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen und Vorschriften über Anbauverbote, die lediglich auf den Standort der erlaubten baulichen Anlagen Einfluss nehmen, haben keine Auswirkungen. 3. Durch die Festlegungen in einem Bebauungsplan können aber die Gesamtfläche oder auch eine Teilfläche des Grundstücks in einer solchen Weise jeder abwasserrechtlich relevanten Nutzbarkeit entzogen werden, dass für diese Flächen(teile) keine Beitragsfähigkeit mehr gegeben ist. Dies gilt z.B. für die Festlegung einer "öffentlichen Grünfläche" i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB oder für die Grundflächen von anderen Erschließungsanlagen, denen durch eine Festsetzung im Bebauungsplan eine Bebaubarkeit deshalb entzogen ist, weil sie selbst der Erschließung i.S.d. §§ 30 ff. BauGB dienen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 255/06 | |
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