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OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 37/08 vom 14.07.2008

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Stichwort:Buchersitzung
Leitsatz:Auch wenn bei Bildung von Wohnungseigentum aufgrund eines wegen Verstoßes gegen das Bestimmtheitsgebot fehlerhaften Gründungsakts ausschließlich isolierte Miteigentumsanteile entstanden sind und Sondereigentum an den Räumen der Wohnanlage bisher nicht begründet wurde, können die als Wohnungseigentümer eingetragenen Berechtigten nachträglich den ursprünglich fehlerhaften Gründungsakt ändern und somit erstmals Sondereigentum zur Entstehung bringen.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 34 Wx 37/08



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 48.04 vom 13.10.2005

Rechtsgebiete:3. DVO/TreuhG, EV, EGBGB
Schlagworte:Vermögenszuordnung, landwirtschaftliche Nutzfläche, kohlehaltiges Grundstück, Bodenreform, Bodenreformeigentum, Arbeitseigentum, Bodenbenutzungsschein, Bodenfonds, nichtiger DDR-Verwaltungsakt, Rücknahme rechtswidriger DDR-Verwaltungsakte, Buchersitzung des Fiskus, Ermächtigungsgrundlage für Zuordnungsbescheid
Stichwort:Buchersitzung
Leitsatz:Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam.

Die Buchersitzung des Fiskus nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB kann durch Zuordnungsbescheid festgestellt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 48.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 43.04 vom 13.10.2005

Rechtsgebiete:3. DVO/TreuhG, EV, EGBGB
Schlagworte:Vermögenszuordnung, landwirtschaftliche Nutzfläche, kohlehaltiges Grundstück, Bodenreform, Bodenreformeigentum, Arbeitseigentum, Bodenbenutzungsschein, Bodenfonds, nichtiger DDR-Verwaltungsakt, Rücknahme rechtswidriger DDR-Verwaltungsakte, Buchersitzung des Fiskus, Ermächtigungsgrundlage für Zuordnungsbescheid
Stichwort:Buchersitzung
Leitsatz:Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam.

Die Buchersitzung des Fiskus nach Art. 237 § 2 Abs. 2 EGBGB kann durch Zuordnungsbescheid festgestellt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 43.04

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 45.04 vom 13.10.2005

Rechtsgebiete:3. DVO/TreuhG, EV, EGBGB
Schlagworte:Vermögenszuordnung, landwirtschaftliche Nutzfläche, kohlehaltiges Grundstück, Bodenreform, Bodenreformeigentum, Arbeitseigentum, Bodenbenutzungsschein, Bodenfonds, nichtiger DDR-Verwaltungsakt, Rücknahme rechtswidriger DDR-Verwaltungsakte, Buchersitzung des Fiskus, Ermächtigungsgrundlage für Zuordnungsbescheid
Stichwort:Buchersitzung
Leitsatz:Kohlehaltige Grundstücke, die im Zuge der Bodenreform enteignet worden waren, durften nach damaliger Rechtslage in der Mark Brandenburg nicht an Neubauern ausgegeben werden. Ihre Wiedereinziehung zum Bodenfonds kam daher der Rücknahme einer rechtswidrigen Begünstigung gleich; sie war nach DDR-Recht wirksam.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 45.04


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