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Bruttokasse als Maßstab für Spielapparatesteuer

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 332/07 vom 23.03.2007

Rechtsgebiete:Spielapparatesteuersatzung
Schlagworte:Bruttokasse als Maßstab für Spielapparatesteuer, Doppelbesteuerung, kalkulatorische Abwälzbarkeit, Mehrwertsteuer, Spielapparatesteuer, Steuergerechtigkeit
Stichwort:Bruttokasse als Maßstab für Spielapparatesteuer
Leitsatz:Bei der Bemessung der Spielapparatesteuer ist die Anknüpfung an die elektronisch gezählte Bruttokasse ohne Abzug der vom Automatenaufsteller zu entrichtenden Umsatzsteuer ("nicht bereinigte Bruttokasse") rechtlich nicht zu beanstanden, da damit der tatsächliche Spieleraufwand wirklichkeitsgerecht erfasst wird.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 332/07




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