JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Brutstätte
| Rechtsgebiete: | BauGB, BNatSchG, LNatSchG, FFH-Richtlinie, Europäische Vogelschutzrichtlinie |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Satzung, Normenkontrolle, Emissionskontingent, IFSP, Gewerbegebiet, Wohngebiet, FFH-Schutzgebiet, FFH-Gebiet, Habitatschutz, Habitat, Art, Erhaltungsziel, Artenschutz, Verbot, Verbotstatbestand, Befreiungslage, Befreiung, Ausnahme, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Natura 2000-Gebiet, Abwägung, Abwägungsgebot, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Vorprüfung, Planerforderlichkeit, Schutzziel, erhebliche Beeinträchtigung, öffentliches Interesse, Lebensstätte, Brutstätte, Eingriff, Ermittlung, Ermittlungstiefe |
| Stichwort: | Brutstätte |
| Leitsatz: | 1. Artenschutzrechtliche Zugriffs- und Beeinträchtigungsverbote sind allein auf die Verwirklichungshandlung bezogen und gelten unmittelbar nur für die Zulassungsentscheidung. 2. Für die Bauleitplanung entfalten sie nur mittelbare Bedeutung dergestalt, dass der Planung die Erforderlichkeit im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB fehlt, wenn ihrer Verwirklichung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen. 3. Auch für die in Bebauungsplänen festgesetzten Flächen für Erschließungsstraßen gilt das Artenschutzrecht nicht unmittelbar. Denn auch diese Festsetzung beinhaltet keine bindende Zulassungsentscheidung. 4. Zum naturschutzfachlichen Ermittlungsaufwand für die Prüfung, ob der Verwirklichung der Bauleitplanung unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse entgegenstehen. 5. Zu den Anforderungen an eine FFH-Vorprüfung für die Planung eines einem FFH-Gebiet benachbarten Gewerbegebiets. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10368/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, Landesverfassung, BauGB, BNatSchG, LNatSchG, Landesverordnung, FFH-Richtlinie, Europäische Vogelschutzrichtlinie |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Satzung, Normenkontrolle, Ortsrandstraße, Ortsumgehung, Lärmschutzwall, Wohngebiet, Straßenverkehr, Verkehr, überregionaler Verkehr, Verkehrsversorgung, Verkehrslärm, Lärmimmissionen, Durchgangsverkehr, Zielverkehr, Quellverkehr, Verkehrsentlastung, Entlastung, Verkehrsbelastung, Verkehrsuntersuchung, Innerortslage, Ableitung, Landesentwicklungsprogramm, Zielabweichung, Raumordnungsplan, Biotop, FFH-Schutzgebiet, FFH-Gebiet, Habitatschutz, Lebensraumschutz, Lebensraumtyp, Habitat, Art, Erhaltungsziel, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Artenschutz, Verbot, Verbotstatbestand, Befreiungslage, Befreiung, Ausnahme, Ausnahmeprüfung, Ausnahmeentscheidung, Alternative, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Kohärenz, Kohärenzsicherungsmaßnahme, Natura 2000-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Abwägung, Abwägungsgebot, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ausfertigung, Ausfertigungsvermerk, gedankliche Schnur, landesplanerischer Beitrag, Planerforderlichkeit, Verkehrspolitik, Ziel, Verkehrsentlastungskonzept, Verkehrsprognose, Kreisstraße, Anpassungsgebot, Schutzziele, erhebliche Beeinträchtigung, wesentlicher Bestandteil, Zerschneidung, Beunruhigung, Verlärmung, Standard-Datenbogen, vorhabenspezifische Maßnahme, vorgezogene Maßnahme, funktionsgleiche Maßnahme, Erheblichkeitsschwelle, dynamische Art, Schutzmaßnahme, Kompensationsmaßnahme, öffentliches Interesse, Maßnahmenplan, Lebensstätte, Brutstätte, individuenbezogene Prüfung, populationsbezogene Prüfung, Störung, Eingriff, Vermeidung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Stichwort: | Brutstätte |
| Leitsatz: | Die Planung einer Ortsrandstraße, die zur deutlichen und nachhaltigen Verkehrsentlastung der Innerortslage beiträgt und dafür sorgt, dass zu-, ab- und durchfließender Verkehr möglichst zügig aus der Ortschaft herausverlagert wird, kann eine Abweichung von den grundsätzlichen Anforderungen des FFH-Rechts an den Lebensraumschutz rechtfertigen. Ebenso können die Voraussetzungen für eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen erfüllt sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10751/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, VwGO |
| Schlagworte: | Revisionszulassung, Grundsatzrüge, revisibles Recht, technische Regelwerke, Verwaltungsvorschriften, Artenschutz, Verbotstatbestand, Brutstätte, Wohnstätte, Zufluchtstätte, Lebensstätte, Lebensraum, Habitat, Verbreitungsgebiet, Amphibien, Amphibienwanderung, Wanderkorridor, Laichgewässer, Sommerlebensraum, Straßenbauvorhaben, Trennwirkung der Trasse |
| Stichwort: | Brutstätte |
| Leitsatz: | 1. Verwaltungsvorschriften sind, auch wenn sie als technische Regelwerke im Einzelfall die Anwendung von Rechtsvorschriften beeinflussen mögen, mangels Rechtssatzqualität nicht revisibel. 2. Wanderkorridore der Amphibien sind keine Wohn- oder Zufluchtstätten i.S.v. § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 19.06 | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, RL 79/409/EWG (VRL), RL 92/43/EWG (FFH-RL), LNatG M-V, FStrG, VwVfG M-V |
| Schlagworte: | Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches Vogelschutzgebiet, IBA-Verzeichnis, Nachanmeldung, Artenschutz, Präklusion, Kompensationsmaßnahme, Ausgleichsmaßnahme, Brutvorkommen, Brutrevier, Brutstätte, Brutplatz, Befreiung, Vernässung, Alternativenprüfung |
| Stichwort: | Brutstätte |
| Leitsatz: | Die Beseitigung eines Brutreviers mit regelmäßig benutzten Brutplätzen durch eine vollständige Baufeldbefreiung erfüllt den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 19 Abs. 2 BNatSchG sind grundsätzlich nicht geeignet, die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern. § 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG bietet nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - (NVwZ 2006, 319) keine Grundlage für die Zulassung eines gegen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG verstoßenden (Straßenbau-)Vorhabens. Von diesen Verboten kann aber - gegebenenfalls noch während des gerichtlichen Verfahrens - eine Befreiung nach § 62 BNatSchG erteilt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 28.05 | |
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