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Brutplatz

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 28.05 vom 21.06.2006

Rechtsgebiete:BNatSchG, RL 79/409/EWG (VRL), RL 92/43/EWG (FFH-RL), LNatG M-V, FStrG, VwVfG M-V
Schlagworte:Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches Vogelschutzgebiet, IBA-Verzeichnis, Nachanmeldung, Artenschutz, Präklusion, Kompensationsmaßnahme, Ausgleichsmaßnahme, Brutvorkommen, Brutrevier, Brutstätte, Brutplatz, Befreiung, Vernässung, Alternativenprüfung
Stichwort:Brutplatz
Leitsatz:Die Beseitigung eines Brutreviers mit regelmäßig benutzten Brutplätzen durch eine vollständige Baufeldbefreiung erfüllt den artenschutzrechtlichen Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 19 Abs. 2 BNatSchG sind grundsätzlich nicht geeignet, die Verwirklichung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 42 Abs. 1 BNatSchG zu verhindern.

§ 43 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG bietet nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - (NVwZ 2006, 319) keine Grundlage für die Zulassung eines gegen Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 BNatSchG verstoßenden (Straßenbau-)Vorhabens. Von diesen Verboten kann aber - gegebenenfalls noch während des gerichtlichen Verfahrens - eine Befreiung nach § 62 BNatSchG erteilt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 28.05



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 5/00 vom 06.02.2004

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, BlmSchG, BauGB, LSA-BauO, BNatSchG, EUR79/409/EWG
Schlagworte:Klageänderung, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage, Feststellungsinteresse, Streitgegenstand, gleicher, Prozessstoff, gleicher, Sachdienlichkeit, Putenmastanlage, Gemeinde, Einvernehmen, Recht, eigenes, Planungshoheit, Privilegierung, Belange, öffentliche, Erschließung, Umwelteinwirkung, schädliche, Gesundheit, Gebietscharakter, Keime, Vogelschutz, Schutzgebiet, festgesetztes, Schutzgebiet, faktisches, Fernwirkung, Eingriff, naturschutzrechtlicher, Brutplatz, Storch, Biber, Kranich, Verunstaltung, Wasserwirtschaft
Stichwort:Brutplatz
Leitsatz:1. Der Kläger kann auch dann, wenn der Gegner die Berufung führt, seinen Klageantrag einschränken oder auf den Fortsetzungsfeststellungsantrag umstellen, wenn der Beklagte des Verfahrens wegen einer Rechtsänderung nicht mehr in die Erteilung der Baugenehmigung verurteilt werden kann.

2. Putenmastanlagen sind zwar nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, aber nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegiert.

3. Die Erschließung für solche Vorhaben ist gesichert, wenn sie einen "außenbereichsmäßigen" Standard erreicht oder wenn der Kläger die notwendige Erschließung anbietet.

4. Das Recht der Gemeinde, eine Baugenehmigung anzufechten, geht über die eigentliche Planungskompetenz hinaus und umfasst den durch § 36 BauGB definierten Bereich.

5. Zur gutachterlichen Erhebung von schädlichen Umwelteinwirkungen und Gesundheitsgefährdungen.

Nach gegenwärtigen Erkenntnissen sind Keime aus der Stallluft nach einer Entfernung von 500 m nicht mehr nachweisbar. Zur Bedeutung des Gebietscharakters für kürzere Abstände.

6. Wohnnutzung ist nicht schutzwürdig, wenn sie nicht "legal" ist (nur 2 L 7/00).

7. Zur Bedeutung von "faktischen Vogelschutzgebieten" nach Europarecht.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 5/00


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