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Briefwahl

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 4 L 364/08 vom 26.02.2009

Rechtsgebiete:LSA-KWG
Schlagworte:Briefwahl, Briefwahlunterlagen, Ergebnisrelevanz, Erheblichkeit, Kommunalwahl, Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsgrundsatz, Verfügungsgewalt, Wahl, Wahlausschuss, Wahlfehler, Wahlhandlung, Wahlvorstand
Stichwort:Briefwahl
Leitsatz:1. Die Behandlung von Briefwahlunterlagen im Rahmen der Einbeziehung des Briefwahlergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlbezirks (§ 36 Abs. 3 Satz 1 KWG LSA; § 63 KWO LSA) muss öffentlich erfolgen.

2. Wenn nach Zulassung durch den Gemeindewahlleiter (§ 63 Abs. 4 KWO LSA) eine vorzeitige Behandlung der Briefwahlunterlagen an einem anderen Ort als dem Wahlraum erfolgt, ist es erforderlich, dass dies in einer solchen Weise bekannt gemacht wird, dass jeder zur Anwesenheit Befugte sich ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis von Ort und Zeit der vorzeitigen Behandlung verschaffen kann.

3. Es liegt ein Verstoß gegen Verfahrensvorschriften vor, wenn sich die Briefwahlunterlagen nach der Übergabe durch den Gemeindewahlleiter an den Wahlvorstand für einen nicht nur völlig unerheblichen Zeitraum in der alleinigen Verfügungsgewalt eines der Mitglieder des Wahlvorstands befinden.

4. § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KWG LSA ist dahingehend auszulegen, dass es auch schon ausreichen kann, wenn nach hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die geltend gemachte Rechtsverletzung die gesetzmäßige Zusammensetzung der zu wählenden Körperschaft bzw. das Ergebnis einer Einzelwahl berührt sein kann. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit liegt grundsätzlich vor, wenn eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende, also nicht nur theoretische, Möglichkeit besteht, dass sich der Wahlfehler auf das konkrete Wahlergebnis ausgewirkt haben kann.

5. Wenn Verfahrensvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung, welche die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge sichern - insbesondere Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl - nicht nur kurzfristig oder in geringfügiger Weise verletzt werden und das Wahlergebnis knapp ist, ist es zur Ergebnisrelevanz der festgestellten Rechtsverletzungen ausnahmsweise ausreichend, wenn die abstrakte Möglichkeit einer Gefährdung des Wählerwillens durch Manipulationen gegeben ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 L 364/08



THUERINGER-OVG – Urteil, 2 KO 238/08 vom 22.01.2009

Rechtsgebiete:ThürKWG, ThürKWO
Schlagworte:Bürgermeisterwahl, Wahlanfechtung, Präklusion, Neutralitätspflicht des Amtsinhabers, Abgrenzung, Zuständigkeit Gemeindewahlleiter -Gemeinde, Briefwahl, Briefwahlunterlagen
Stichwort:Briefwahl
Leitsatz:1. Die nach § 31 Abs. 1 ThürKWG bestehende Pflicht zur fristgerechten Konkretisierung der Anfechtungsgründe bezieht sich, soweit nicht die Gültigkeit von Wahlrechtsbestimmungen als solche gerügt wird, nur auf die Angabe der Tatsachen, aus denen sich ein Wahlrechtsverstoß ergeben soll. Eine rechtliche Subsumtion ist demgegenüber nicht erforderlich.

2. Ein zur Bürgermeisterwahl antretender Amtsinhaber ist als Vertreter der Gemeinde nicht gemäß § 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG gehindert, die Aufgaben wahrzunehmen, für die nach den Thüringer kommunalwahlrechtlichen Bestimmungen die "Gemeinde" und nicht der "Gemeindewahlleiter" zuständig ist.

3. Es begründet einen erheblichen Wahlrechtsverstoß, wenn den an einen Briefwähler gemäß § 15 Abs. 4 ThürKWO zu übersendenden Unterlagen ein weiteres Begleitschreiben beigefügt wird, in dem darum gebeten wird, die Briefwahlunterlagen in den Hausbriefkasten der Gemeinde einzuwerfen.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 2 KO 238/08

LAG-DUESSELDORF – Beschluss, 9 TaBV 165/08 vom 19.12.2008

Rechtsgebiete:BetrVG, WO
Schlagworte:Nichtigkeit der Betriebsratswahl
Stichwort:Briefwahl
Leitsatz:Wird zu einem früheren Zeitpunkt, als im Wahlausschreiben mitgeteilt, die Wahlversammlung beendet und mit der Stimmauszählung begonnen, führt dies jedenfalls dann nicht zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich wahlberechtigte Arbeitnehmer noch an der Betriebsratswahl beteiligen wollten.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Beschluss, 9 TaBV 165/08

BVERFG – Urteil, 2 BvC 4/07 vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:GG, BVerfGG, BWG, BWahlGV
Stichwort:Briefwahl
Leitsatz:Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.

Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.
Volltext: BVERFG - Urteil, 2 BvC 4/07


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