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OLG-CELLE – Urteil, 13 U 214/99 vom 31.05.2000

Rechtsgebiete:UWG, PostG
Schlagworte:Briefsendungen, Lizenz, Beförderungsleistungen, unlauterer Wettbewerb
Stichwort:Briefsendungen
Leitsatz:1. Ein Postzustelldienst handelt wettbewerbswidrig gemäß § 1 UWG, wenn er Briefsendungen ohne die gemäß § 5 Abs. 1 PostG erforderliche Lizenz befördert. Dadurch wird gegen eine unmittelbar den Wettbewerb regelnde Vorschrift verstoßen.

2. Stellt die Lizenzurkunde der Regulierungsbehörde besondere Anforderungen an die Briefbeförderung des Zustelldienstes, um den Erlaubnistatbestand des § 51 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 PostG näher einzugrenzen, muss der Zustelldienst diese Anforderungen kumulativ erfüllen. Tut er dies nicht, indem er insbesondere seine Leistungen nicht in dem genannten Lizenzgebiet anbietet und erbringt, handelt er unlizenziert und damit wettbewerbswidrig.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 13 U 214/99




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