JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Briefkontrolle
| Rechtsgebiete: | NJVollzG, GG, StPO |
| Schlagworte: | Briefkontrolle, Gericht, Zuständigkeit |
| Stichwort: | Briefkontrolle |
| Leitsatz: | Der Senat hält die in §§ 146 Abs. 3. 134 Abs. 1 Nr. 1 NJVollzG getroffene Regelung der gerichtlichen Zuständigkeit für die Überprüfung des Schriftwechsels von Untersuchungsgefangenen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, weil dem Land Niedersachsen insoweit die Gesetzgebungsbefugnis fehlt. Er legt die Sache deshalb gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vor. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 1 Ws 87/08 | |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Schlagworte: | Gefangener, Verteidigerpost, Briefkontrolle, Post, Kontrolle |
| Stichwort: | Briefkontrolle |
| Leitsatz: | 1. Die Kontrolle eingehender, ordnungsgemäß gekennzeichneter Post eines bei der Anstalt durch Vollmachtshinterlegung registrierten Verteidigers auf Absenderidentität und Nichtbeifügung unzulässiger Einlagen (z.B. Geld und Rauschgift) ist nur dann zulässig, wenn begründete Zweifel daran bestehen, dass das Schreiben vom Verteidiger stammt, beziehungsweise konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Verteidigerpost zum Einschmuggeln von unzulässigen Beilagen bestehen. 2. Das Öffnen von Verteidigerpost zur Kontrolle auf unzulässige Einlagen ist nur dann gestattet, wenn sicher gewährleistet ist, dass jede Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass der Kontrollierende vom gedanklichen Inhalt der dem Schutz des § 29 I 1 StVollzG unterliegenden Schriftstücke, nämlich dem Schriftsatz des Verteidigers und vom Verteidigungszweck umfasster Anlagen auch nur bruchstückhaft Kenntnis erlangt. 3. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Post vom kontrollierenden Beamten oder dem Gefangenen geöffnet wird. Auch eine Zustimmung des Gefangenen zur Öffnung ist jedenfalls dann unwirksam, wenn ihre Verweigerung dazu führt, dass die Anstalt vor der Aushändigung der Post beim Verteidiger telefonisch zurückfragt, ob die Post vom Anwalt stammt. 4. Wird die Verteidigerpost einer unzulässigen Kontrolle unterworfen, bevor sie dem Gefangenen ausgehändigt wird, ist die Aushändigung nicht mehr unverzüglich i. S. des § 30 II StVollzG. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 599/04 StVollz | |
| Rechtsgebiete: | StPO, UVollzO |
| Schlagworte: | Untersuchungshaft, ausländischer Untersuchungsgefangener, Kontakt zur Botschaft, Briefkontrolle |
| Stichwort: | Briefkontrolle |
| Leitsatz: | 1. Zur Ablehnung des Antrags eines ausländischen Untersuchungsgefangenen auf Gestattung eines Telefonats mit der Botschaft seines Landes. 2. Die Weiterleitung eines Schreibens eines ausländischen Untersuchungsgefangenen an die für ihn zuständige diplomatische Vertretung unterliegt nicht der Ausnahmeregelung nach Nr. 30 Abs. 2 UVollzO. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ws 374/03 | |
| Rechtsgebiete: | StPO, UVollzO |
| Schlagworte: | Untersuchungshaft, ausländischer Untersuchungsgefangener, Kontakt zur Botschaft, Briefkontrolle |
| Stichwort: | Briefkontrolle |
| Leitsatz: | 1. Zur Ablehnung des Antrags eines ausländischen Untersuchungsgefangenen auf Gestattung eines Telefonats mit der Botschaft seines Landes. 2. Die Weiterleitung eines Schreibens eines ausländischen Untersuchungsgefangenen an die für ihn zuständige diplomatische Vertretung unterliegt nicht der Ausnahmeregelung nach Nr. 30 Abs. 2 UVollzO. |
| Volltext: OLG-THUERINGEN - Beschluss, 1 Ws 377/03 | |
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