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Briefgrundschuld

Entscheidungen der Gerichte




BGH – Beschluss, VII ZA 15/08 vom 09.07.2009

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Stichwort:Briefgrundschuld
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BGH - Beschluss, VII ZA 15/08



OLG-CELLE – Urteil, 3 U 292/08 vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, EGBGB
Schlagworte:mehrfache Abtretung einer Sicherungsgrundschuld, Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung
Stichwort:Briefgrundschuld
Leitsatz:Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).

Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 292/08

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 112/07 vom 07.08.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, StGB, GmbHG
Stichwort:Briefgrundschuld
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 5 U 112/07

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 9/08 vom 03.07.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sonderbeziehung, Löschungsbewilligung
Stichwort:Briefgrundschuld
Leitsatz:1. Übergibt eine Bank dem früheren Darlehensschuldner und Grundstückseigentümer - der vereinbarungsgemäß auf die durch eine Briefgrundschuld gesicherte Forderung gezahlt hat - ohne weitere Absprache nach vollständiger Rückzahlung Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief, bleibt das Kreditinstitut bis zur Löschung Gläubiger der Grundschuld.

2. Aus dem Zwangsversteigerungsverfahren ergibt sich eine Sonderbeziehung zwischen früherem Grundstückseigentümer und Ersteigerer, so dass der Ersteigerer aus § 280 Abs. 1 Schadensersatz für ihm entstandene Anwaltskosten verlangen kann, wenn er von dem früheren Grundstückseigentümer wegen der Herausgabe eines Grundschuldbriefes mit unberechtigten Forderungen überzogen worden ist und deshalb einen Anwalt eingeschaltet hat.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 9/08


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