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Bremer Klausel

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 17 UF 210/08 vom 06.08.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Betreuungsunterhalt, Herabsetzung, eigene Lebensstellung des Berechtigten, Altersvorsorgebedarf
Stichwort:Bremer Klausel
Leitsatz:1. Neben der Betreuung von zwei - 11 Jahre und 14 Jahre - alten Schulkindern ist der Betreuungselternteil aus elternbezogenen Gründen auch dann noch nicht zur Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit verpflichtet, wenn die Kinder nach der Schule ganztägig in einer geeigneten Tagespflegestelle betreut werden könnten.

2. Zur unterhaltsrechtlichen Behandlung eines Geldvermögens, welches dem berechtigten Ehegatten nach Scheidung der Ehe im Wege der Erbschaft zugeflossen ist.

3. Wird der Unterhalt auf einen angemessenen Lebensbedarf herabgesetzt, indem er auf einen Nachteilsausgleich nach der eigenen Lebensstellung des Berechtigten beschränkt worden ist, umfasst der Unterhaltsbedarf auch den Altersvorsorgebedarf (Anschluss OLG Bremen FamRZ 2008, 1957).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 17 UF 210/08



BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 6 U 56/08 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:StPO, BGB, GmbHG, EGBGB, StGB
Stichwort:Bremer Klausel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 6 U 56/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 KN 49/07 vom 15.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Belange, avifaunistische, Bestandsaufnahme, Denkmalschutz, Einzelhäuser, Flächennutzungsplan, Kartierung, Landschaftsbildbewertung, Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, Schutzabstand, Windenergie
Stichwort:Bremer Klausel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 KN 49/07

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 75/06 vom 18.02.2009

Rechtsgebiete:16.BImSchV, BImSchG, FStrG
Schlagworte:Asphalt, offenporiger, Korrekturwert DStrO, Korrekturwert Straßenoberfläche, Lärm, OPA, Schall, tieffrequenter, Schallschutz, aktiver, Verkehrslärm, offenporiger Asphalt
Stichwort:Bremer Klausel
Leitsatz:1. Offenporiger Asphalt (OPA) ist - zusammen mit der Auflage, in festgelegten Zeitabständen dessen Wirksamkeit zu prüfen und gegebenenfalls durch Ersatz der Deckschicht zu erhalten - ein taugliches Mittel aktiven Schallschutzes.

2. Eine Differenzierung zwischen hoch- und tieffrequentem Schall entspricht nicht den Vorgaben der 16. BImSchV.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 75/06


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