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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 1173/08 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GemO, AVBWasserV
Schlagworte:Klageänderung, Anschlusszwang, Benutzungszwang, Wasserversorgung, Schweinestall, Trinkwasser, Brauchwasser, Befreiung, Teilbefreiung, Beschränkung der Wasserbezugspflicht, Unzumutbarkeit
Stichwort:Brauchwasser
Leitsatz:1. Die Prüfung, ob bei gegebenem Anschluss- und Benutzungszwang ein Anspruch auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht besteht, hat jeweils grundstücksbezogen zu erfolgen.

2. Die mit einer Beschränkung der Wasserbezugspflicht für einen Großverbraucher verbundene Erhöhung der Wassergebühren ist für die übrigen Wasserabnehmer wirtschaftlich unzumutbar i.S.v. § 3 Abs. 1 AVBWasserV, wenn die neue Gebühr ungeachtet einer nur geringen prozentualen Steigerung das Preisniveau in der Region deutlich übersteigt; das ist der Fall, wenn die durchschnittliche Gebührenhöhe um die Hälfte überschritten wird.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1173/08



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 BV 05.1037 vom 26.04.2007

Rechtsgebiete:GG, BV, GO, WAS, AVBWasserV
Schlagworte:Wasserversorgungsanlage, Benutzungszwang, Beschränkung der Benutzungspflicht, Teilbedarf, Toilettenspülung, Trinkwasser, Brauchwasser, Regenwassernutzung, Wirtschaftliche Zumutbarkeit
Stichwort:Brauchwasser
Leitsatz:Die Beurteilung, ob der Anspruch auf Beschränkung der Benutzungspflicht einer öffentlichen Wasserversorgung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit ausgeschlossen ist, gebietet einen Abgleich mit den Wassergebühren anderer Versorger in der Region. Die Schwelle zur wirtschaftlichen Unzumutbarkeit wird erst überschritten, wenn die beantragte Beschränkung unter Berücksichtigung bereits anhängiger Folgeanträge zu einer Gebühr führen würde, deren Höhe den in der weiteren Umgebung üblichen Rahmen spürbar überschreitet (Änderung der bisherigen Rechtsprechung).
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 4 BV 05.1037

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LC 540/02 vom 18.09.2003

Rechtsgebiete:NWG
Schlagworte:Abwasser: Überlassung, Abwasserreinigungsanlage, private, Benutzungszwang, Brauchwasser
Stichwort:Brauchwasser
Leitsatz:Die Anordnung, in einer hausinternen Abwasserreinigungsanlage aufbereitetes Abwasser nicht als Brauchwasser zu nutzen, sondern direkt in die öffentliche Kanalisation einzuleiten, entbehrt der erforderlichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 540/02


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