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Brandschaden des Mieters

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OLG-CELLE – Beschluss, 2 U 19/09 vom 18.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Brandschaden des Mieters, Beweislast nach Verantwortungsbereichen
Stichwort:Brandschaden des Mieters
Leitsatz:Der Vermieter muss bei ungeklärter Schadensursache nicht generell die Möglichkeit einer aus seinem Verantwortungsbereich stammenden Schadensursache ausräumen. Wenn im Falle der Beschädigung eingebrachter Sachen des Mieters durch einen Brand des vermieteten Gebäudes offen bleibt, ob die Schadensursache entweder aus dem Verantwortungsbereich einer der Mietvertragsparteien oder demjenigen eines Dritten stammt, ist für eine Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Gefahrenbereichen kein Raum (im Anschluss an Senat ZMR 1996, 197).
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 2 U 19/09




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