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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 B 367/09 vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:LBO 2004
Schlagworte:Bauaufsichtsbehördliches Nutzungsverbot (Bordellbetrieb)
Stichwort:Bordell
Leitsatz:Da der Landesgesetzgeber bei der Ermächtigung zum Erlass eines Nutzungsverbots durch die Bauaufsichtsbehörden (§ 82 Abs. 2 LBO 2004) eine Sicherstellung des bauordnungsrechtlichen Genehmigungserfordernisses im Blick hat, rechtfertigt bereits die sich aus dem Nichtvorliegen einer im Einzelfall notwendigen Baugenehmigung für die Benutzung einer baulichen Anlage ergebende formelle Illegalität den Erlass einer Nutzungsuntersagung. In der Regel genügt die - zutreffende - Feststellung des formellen Gesetzesverstoßes.

Mit Blick auf die insoweit bereits vom Verwaltungsgericht angesprochene "typische" Interessenlage bedarf es vorbehaltlich im Einzelfall bestehender Besonderheiten regelmäßig keiner weitergehenden einzelfallbezogenen Begründung für die Anordnung. Dies gilt sowohl für die Ermessensentscheidung (§ 39 SVwVfG) als auch für die ohnehin nur formellen Anforderungen an die Begründung einer Sofortvollzugsanordnung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 Satz 1 VwGO).

Eine Verfahrensfreistellung nach § 61 Abs. 3 Nr. 1 LBO 2004 scheidet nicht nur aus, wenn die bisherige und die geänderte Nutzung in verschiedenen Rechtsvorschriften geregelt sind, sondern auch dann, wenn sich aus derselben speziell planungsrechtlichen Norm (hier § 34 BauGB) abweichende Anforderungen hinsichtlich ihrer Zulässigkeit ergeben.

Unter Verhältnismäßigkeitsaspekten können sich Bindungen auf Seiten der Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des § 82 Abs. 2 LBO 2004 allenfalls aus einer offensichtlichen materiellen Zulässigkeit und damit Genehmigungsfähigkeit der Nutzung ergeben. Diese Voraussetzungen sind indes allenfalls dann anzunehmen, wenn es sich um einfache, in jeder Hinsicht einwandfrei abschließend (positiv) zu beurteilende Vorhaben handelt.

Es bleibt offen, ob vor dem Hintergrund nach der Änderung des Bauverfahrensrechts (§§ 60 ff. LBO 2004) in Fallkonstellation, da die Bauaufsichtsbehörde selbst am Maßstab des Bauplanungsrechts von einer städtebaulichen Zulässigkeit der Nutzungsänderung ausgeht, eine allein mit der "formellen Illegalität" begründete Nutzungsuntersagung (§ 82 Abs. 2 LBO 2004) einer rechtlichen Überprüfung stand halten würde, wenn das Vorhaben in den Anwendungsbereich (nur) des vereinfachten Genehmigungsverfahrens fällt, in dem bauordnungsrechtliche Anforderungen - vorbehaltlich ausdrücklicher Abweichungsanträge (§ 68 LBO 2004) - nicht mehr Gegenstand der präventiven Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde sind (§ 64 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 LBO 2004).
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 B 367/09



OLG-CELLE – Urteil, 11 U 220/08 vom 16.04.2009

Rechtsgebiete:ZPO, VVG
Schlagworte:Versicherungsmakler, Beibringungsgrundsatz, Indizienbeweis, Repräsentant
Stichwort:Bordell
Leitsatz:1. a) Ein Versicherungsmakler ist dem Versicherungsnehmer zum Schadensersatz verpflichtet, wenn infolge erkennbar unrichtiger Angaben gegenüber der Versicherung diese nach Eintritt des Versicherungsfalles vom Versicherungsvertrag zurücktritt und dadurch gegenüber dem Versicherungsnehmer leistungsfrei wird.

b) Zum erstattungsfähigen Schaden des Versicherungsnehmers gehören auch Prozesskosten gegen die Versicherung.

c) Den Versicherungsnehmer trifft ein erhebliches Mitverschulden, wenn er einen offenkundig unrichtigen Versicherungsantrag unterschreibt.

2. Zu den Voraussetzungen, unter denen das Gericht unter Beachtung des Beibringungsgrundsatzes den Inhalt einer beigezogenen Ermittlungsakte verwerten darf.

3. Der Beweis einer vorsätzlichen Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten kann auch durch Indizien geführt werden, die sich aus der Ermittlungsakte ergeben.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 11 U 220/08

BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 2.09 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:GaststättenG, GG
Schlagworte:Vorschubleisten der Unsittlichkeit durch die Anbahnung von Kontakten zwischen Prostituierten und Kunden beim Betrieb einer Gaststätte in einem Bordell
Stichwort:Bordell
Leitsatz:Wer in einem Bordell eine Gaststätte betreibt und dort die Anbahnung von Kontakten zwischen Prostituierten und Kunden ermöglicht, leistet dadurch nicht stets im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG der Unsittlichkeit Vorschub.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 2.09

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 2256/07 vom 15.12.2008

Rechtsgebiete:EGStGB, ProstG, GG
Schlagworte:Prostitution, Sperrgebietsverordnung, öffentlicher Anstand, Schutz der Jugend, Bestimmtheit, Zitiergebot, Toleranzzone
Stichwort:Bordell
Leitsatz:1. Art. 297 EGStGB ist weiterhin eine taugliche Ermächtigungsgrundlage für den Erlass einer Sperrgebietsverordnung.

2. Bei der Prüfung, ob ein Gebiet sich als Toleranzzone eignet, kann der Verordnungsgeber im Einzelfall verpflichtet sein, baurechtliche Maßnahmen zu berücksichtigen, mit denen einer Gefährdung der Schutzgüter des Art. 279 Abs. 1 EGStGB begegnet werden kann.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 2256/07


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