JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bona fides
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB, GmbHG, InsO |
| Stichwort: | Bona fides |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 3 U 146/08 | |
| Rechtsgebiete: | EMRK, GG, AsylVfG, AuslG, AufenthG, Richtlinie 2004/83/EG, GFK |
| Schlagworte: | Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen und Wirkungen eines Ausschlusses von der Flüchtlingsanerkennung nach Art. 12 Abs. 2 Buchst. b, c der Richtlinie 2004/83/EG, Abschiebung in die Türkei mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG), Asylanerkennung bei Vorliegen des vom Bundesverfassungsgericht entwickelten sog. Terrorismusvorbehalts, Erforderlichkeit einer fortbestehenden Gefährlichkeit eines Ausländers für die Ausschlussgründe der Flüchtlingsanerkennung, Verhinderung der Abschiebung bei zu erwartender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe aufgrund des Refoulementverbots des Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), Voraussetzungen für eine Beschränkung des Grundrechts auf Asyl gem. Art. 16a GG |
| Stichwort: | Bona fides |
| Leitsatz: | Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung der Voraussetzungen und der Wirkungen eines Ausschlusses nach Art. 12 Abs. 2 Buchst. b und c der Richtlinie 2004/83/EG. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 10 C 48.07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BPersVG, StiftG |
| Schlagworte: | Stiftung, öffentlich -rechtliche-, Stiftungsaufsicht, kirchliche Stiftung, Armenwesen, Träger, Krankenhaus, Sozialeinrichtung, christliche Caritas, französisches Recht, Säkularisation, Verstaatlichung, Kirchenautonomie, Autonomie, Kirche, Personalvertretung, kirchliche Einrichtung, altes Kirchenvermögen, Hospitienkommission, Selbstverständnis |
| Stichwort: | Bona fides |
| Leitsatz: | 1. Die Personalvertretung ist an dem (Außen-)Rechtsverhältnis zwischen einer öffentlich-rechtlichen Stiftung und der Stiftungsaufsichtsbehörde, bei dem es um die Feststellung insbesondere der kirchlichen Eigenschaft der Stiftung geht, nicht derart beteiligt, dass eine Beiladung als "Anderer" im Sinne des § 65 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) möglich wäre; vielmehr beschränkt sich die Beteiligungsfähigkeit einer Personalvertretung auf den "Innenrechtsstreit" nach Personalvertretungsrecht. 2. Zum Fehlen der kirchlichen Eigenschaft bei einer öffentlich-rechtlichen Stiftung, die zwar zu wesentlichen Teilen aus mittelalterlichem kirchlichen Stiftungsvermögen hervorgegangen ist, indessen in der Zeit der Einverleibung der linksrheinischen Gebiete in den französischen Staat infolge des Friedens von Lunéville 1801 als Vermögen der geschlossenen Armenpflege in staatliche Verwaltung übergeleitet worden ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10146/03.OVG | |
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, GewO |
| Schlagworte: | Verein, Idealverein, Wirtschaftlicher Verein, Rechtsfähigkeit, Entziehung, Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, Religionsgemeinschaft, Weltanschauungsgemeinschaft, Autonomie, Hierarchie, Fremdbestimmung, Vorwand, Dienstleistungen, Entgeltlichkeit, Auditing, Kurse, Mitglieder, Finanzierung, Gefahren, Gläubigerschutz, Gewerberecht, Nebenzweckprivileg, Werbung, Missionierung, Scientology |
| Stichwort: | Bona fides |
| Leitsatz: | 1. Werden die von einem Verein seinen Mitgliedern angebotenen entgeltlichen Leistungen von gemeinsamen Überzeugungen der Mitglieder getragen, von denen sie nicht gelöst werden können, ohne ihren Wert für den Empfänger zu verlieren, begründen die intern entgeltlich angebotenen Dienste keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 43 Abs. 2 BGB (wie BVerwG, Urteil vom 6.11.1997 - 1 C 18.95 -, BVerwGE 105, 313, 318). 2. Der Grundsatz der Vereinsautonomie schützt auch die Autonomie in der Bildung und organisatorischen Gestaltung des Vereins nach der freien Selbstentscheidung der Mitglieder, wozu auch die Einfügung in eine hierarchisch organisierte Gemeinschaft gehören kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.2.1991, BVerfGE 83, 341, 359 - Bahà'i). Im Falle der Einfügung in eine hierarchisch organisierte Gemeinschaft kann deshalb auch die Frage, ob der Verein nach seinem Gesamtgebaren einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 43 Abs. 2 BGB verfolgt, grundsätzlich nicht losgelöst von dem Willen des einzelnen Vereins und den Überzeugungen seiner Mitglieder beantwortet werden. 3. Auch nach aktuellen wissenschaftlichen Untersuchungen ist nicht erwiesen, dass die Scientology-Lehre von der Organisation nur als Vorwand für eine ausschließlich wirtschaftliche Zielsetzung benutzt wird. 4. Die Vorschriften über die Entziehung der Rechtsfähigkeit eines Vereins (vgl. §§ 21, 22, 43 Abs. 2 BGB) dienen maßgeblich dem Gläubigerschutz. Gefahren für das einzelne Mitglied, die sich in persönlicher oder finanzieller Hinsicht aus der Mitgliedschaft ergeben können, werden von ihrem Schutzzweck daher grundsätzlich nicht erfasst und sind deshalb auch nicht geeignet, die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs des Vereins zu begründen. Derartigen Gefahren kann jedoch insbesondere mit den Mitteln des Gewerberechts begegnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1998, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 7, und vom 16.2.1995, Buchholz 451.20 § 14 GewO Nr. 6). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 1972/00 | |
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