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Böswilliges Unterlassen von Erwerb

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 422/06 vom 07.02.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Annahmeverzug, Böswilliges Unterlassen von Erwerb
Stichwort:Böswilliges Unterlassen von Erwerb
Leitsatz:Ein böswilliges Unterlassen von Erwerb im Sinne des § 615 Satz 2 BGB kann auch darin liegen, dass der Arbeitnehmer eine vertraglich nicht geschuldete Arbeitsleistung ablehnt, die der Arbeitgeber von ihm in einem unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnis verlangt.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 422/06




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