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Böswillig unterlassener Zwischenverdienst

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 150/07 vom 15.10.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Böswillig unterlassener Zwischenverdienst
Stichwort:Böswillig unterlassener Zwischenverdienst
Leitsatz:Wer eine Änderungskündigung unter Vorbehalt gemäß § 2 KSchG annimmt, muss es sich regelmäßig als böswillig unterlassenen Zwischenverdienst anrechnen lassen, wenn er die Arbeit zu den geänderten Arbeitsbedingungen nach Ablauf der Änderungskündigungsfrist nicht aufnimmt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 150/07




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