JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
| Rechtsgebiete: | GG, LwAnpG, FlurbG, SachenRBerG, ErbbauVO |
| Schlagworte: | Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Anordnungsbeschluss, Antragsbefugnis des Gebäudeeigentümers, gestuftes Verfahren, Wertermittlung, Bodenordnungsplan, Landabfindung, Grundeigentum, Gebäudeeigentum, Sachenrechtsbereinigung, Ankaufsrecht, Erbbaurechtsbestellung, Einrede der geringen Restnutzungsdauer, Abschluss eines Mietvertrags |
| Stichwort: | Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz |
| Leitsatz: | Der Grundeigentümer kann die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens nicht verhindern, indem er die Einrede der geringen Restnutzungsdauer (§ 31 Abs. 1 SachenRBerG) erhebt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 5.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LwAnpG, SachenRBerG, BauGB, WertV |
| Schlagworte: | Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz, Wertermittlung, Grundeigentum, Gebäudeeigentum, Verkehrswert, Bodenrichtwert, Bodenwert, Gebäudewert, Abfindungswert, Vergleichswertverfahren, Ermittlung von Vergleichsgrundstücken, gewöhnlicher Geschäftsverkehr, Bereinigungsfälle, Grundsatz der genügenden Anzahl der Verkaufsfälle, Teilungsmodell, Halbteilungsgrundsatz, Qualitätsstufen der Grundstücke, baureifes Land, Abzüge für Baureifmachung, Sperrgrundstücke, Gefälle. |
| Stichwort: | Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz |
| Leitsatz: | 1. Im Rahmen des Vergleichswertverfahrens sind im Bodenordnungsverfahren vorrangig unbebaute, aber baureife Grundstücke als Vergleichsgrundstücke auszuwählen. Es ist unzulässig, die Ermittlung von vornherein auf "Bereinigungsfälle" zu beschränken. 2. Wenn mangels geeigneter Vergleichsgrundstücke ausnahmsweise "Bereinigungsfälle" herangezogen werden dürfen, sind die erzielten Kaufpreise im Hinblick auf den sich in ihnen niederschlagenden Halbteilungsgrundsatz zu korrigieren. 3. Der Halbteilungsgrundsatz, der im Sachenrechtsbereinigungsgesetz Ausdruck gefunden hat, ist auch bei der Wertermittlung im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens anzuwenden. Dies betrifft auch die Abzüge für die Baureifmachung. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 5.02 | |
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