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Bodenneuordnung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 8 K 2/03 vom 17.07.2003

Rechtsgebiete:LwAnpG, FlurbG
Schlagworte:Bodenneuordnung, Kosten, Beiträge, Vorschüsse, Ermessen, Vorstand, Beitragserhebung, Verbandsversammlung, Ladung, Einladung
Stichwort:Bodenneuordnung
Leitsatz:Der Erhebung von Vorschüssen auf Beiträge nach §§ 63Abs. 2 LwAnpG, 19 Abs. 1 FlurbG steht § 62 LwAnpG nicht im Wege, weil die nach dieser Regelung vom Staat aufzubringenden Kosten nicht die Ausführungskosten i.S.d. § 105 FlurbG erfasst.

§ 19 Abs. 1 FlurbG belässt der Teilnehmergemeinschaft kein Ermessen hinsichtlich der Erhebung von Beiträgen, sofern die Ausführungskosten nicht durch Zuschüsse Dritter abgedeckt sind, weil die Teilnehmergemeinschaft andere Finanzierungsmöglichkeiten als die der Beitragserhebung nicht hat.

Ein Beitragsbescheid kann nicht mit der Begründung angefochten werden, der Beschluss des Vorstandes über die Hebung von Beiträgen sei fehlerhaft, weil dieser infolge einer fehlerhaften Ladung zur Teilnehmerversammlung nicht ordnungsgemäß gewählt worden sei.

§ 114 Abs. 1 FlurbG findet auf Einladungen zu Teilnehmerversammlungen keine Anwendung.

Ein Anspruch auf Befreiung von Vorschüssen auf Beiträge nach § 19 Abs. 3 FlurbG kommt nur in Betracht, wenn der Teilnehmer offensichtlich überhaupt keine Vorteile aus der Flurbereinigung ziehen kann.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 8 K 2/03



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 8 K 7/02 vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:LwAnpG, SachenRBerG
Schlagworte:Bodenneuordnung, Wertermittlung
Stichwort:Bodenneuordnung
Leitsatz:§ 70 Abs. 3 SachenRBerG ist - abweichend vom formellen Grundstücksbegriff - nur auf den übergroßen Teil eines Grundstücks anwendbar, auf den sich das Nutzungsrecht für den Bau des Eigenheims erstreckt.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 8 K 7/02

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 8 K 5/02 vom 26.02.2003

Rechtsgebiete:LwAnpG, SachenRBerG
Schlagworte:Bodenneuordnung, Wertermittlung
Stichwort:Bodenneuordnung
Leitsatz:Nach § 70 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SachenRBerG ist bei der Wertermittlung eines Grundstücks im Bodenordnungsverfahren vom ungeteilten Bodenwert auszugehen, wenn die Wiederherstellung des Gebäudes nach dem 20. Juli 1993 erfolgte.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 8 K 5/02


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