( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBodendenkmal 

Bodendenkmal

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 11641/03.OVG vom 08.12.2003

Rechtsgebiete:DSchPflG, VwVfG, BGB
Schlagworte:Denkmal, Denkmalschutz, Bodendenkmal, Denkmalpflege, archäologische Denkmalpflege, Archäologie, Grabung, Flächengrabung, Rettungsgrabung, Vertrag, Investorenvertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Verschulden, Verschulden bei Vertragsschluss, Verschulden bei Vertragschluss, culpa in contrahendo, Geschäftsführung, Auftrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Erstattung, Erstattungsanspruch
Stichwort:Bodendenkmal
Leitsatz:Aufwendungen für archäologische Grabungen auf einem Baugrundstück, die die Denkmalbehörde im Vertrauen auf eine vom Investor in Aussicht gestellte, aber nicht durch öffentlich-rechtlichen Vertrag bindend zugesagte Kostenübernahme erbringt, kann sie grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo) noch wegen Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 A 11641/03.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 150/02 vom 17.04.2003

Rechtsgebiete:LSA-DenkmSchG, LSA-Verf, GG
Schlagworte:Denkmal, Bodendenkmal, Zufallsfund, Erhaltungspflicht, Finder, Dokumentation, Auflage, Genehmigung, Zerstörung, Veranlasser, Gesamtschuld, Kausalität, Ursache letzte, Zumutbarkeit, Bauleitplanung, Straßenbau, Bodenfund, Vermutung, Denkmal - Eigenschaft, Eigentum, Selbstverwaltung
Stichwort:Bodendenkmal
Leitsatz:1. Wer die Zerstörung eines Bodendenkmals beantragt und genehmigt erhält (§ 14 Abs. 1 Nr. 5 LSA-DenkmSchG), ist auch dann für die Dokumentation verantwortlich (§ 14 Abs. 9 Satz 1 LSA-DenkmSchG), wenn das Bodendenkmal zunächst unerkannt und unvermutet war.

2. § 9 Abs. 3 LSA-DenkmSchG schließt Dokumentationspflichten aus Anlass späterer Genehmigungen nicht aus.

3. Der Rechtsbegriff des "archälogischen Kulturdenkmals" (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 LSA-DenkmSchG) setzt nicht voraus, dass das Denkmal schon bekannt ist, mag auch dessen Erhaltung erst nach seiner Entdeckung durchgesetzt werden können.

4. Die Bauleitplanung ersetzt eine nach § 14 Abs. 1 Nr. 5 LSA-DenkmSchG erforderliche Zerstörungsgenehmigung nicht.

5. "Veranlasser" i. S. des § 14 Abs. 9 Satz 1 LSA-DenkmSchG ist, wer die "letzte Ursache" setzt. Mehrere Veranlasser haften als Gesamtschuldner.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 150/02


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/bodendenkmal

"Bodendenkmal - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN