JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Blockwahl
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Stichwort: | Blockwahl |
| Leitsatz: | Auslegung einer Vereinssatzung zu der Frage, ob ein Wahlvorschlag mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen (einfache Mehrheit) oder nur die meisten abgegebenen gültigen Stimmen (relative Mehrheit) auf sich vereinen muss. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Beschluss, 31 Wx 78/07 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Stichwort: | Blockwahl |
| Leitsatz: | 1. Der Wirksamkeit eines vom Registergericht gefassten Beschlusses zur Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern einer Aktiengesellschaft nach § 104 Abs. 3 Nr. 2 AktG, deren vorangegangene Wahl zum Aufsichtsrat gerichtlich angefochten worden ist, steht nicht entgegen, dass der Beschluss während des laufenden Anfechtungsverfahrens gefasst wird. 2. Die gerichtliche Bestellung zum Aufsichtsrat nach § 104 Abs. 3 Nr. 2 AktG geht dem Wahlmandat vor. 3. Für die Wirksamkeit des gerichtlichen Bestellungsbeschlusses ist dessen Zustellung an den bestellten Aufsichtsrat nicht erforderlich, wenn das Aufsichtratsmitglied vorab sein Einverständnis mit der Übernahme des Mandats gegenüber dem Registergericht erklärt hat und ihm der Beschluss formlos bekannt gemacht worden ist. |
| Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 7 U 3729/05 | |
| Rechtsgebiete: | WEG, FGG, BGB |
| Stichwort: | Blockwahl |
| Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 2 Wx 44/04 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Stichwort: | Blockwahl |
| Leitsatz: | Mit der Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern durch die Hauptversammlung endet das Amt der Mitglieder, die zuvor gerichtlich bestellt worden sind und die durch die gewählten Personen ersetzt werden sollen , automatisch, unabhängig davon ob möglicherweise der Beschluss über die Wahl Mängel aufweist. Eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts in der Sache kann deshalb nach dem Beschluss der Hauptversammlung wegen Erledigung der Hauptsache nicht mehr ergehen. |
| Volltext: BAYOBLG - Beschluss, 3Z BR 99/04 | |
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