JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Blasphemie
| Rechtsgebiete: | GG, AufenthG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Pakistan, Ahmadi, Religiöse Verfolgung, Qualifikationsrichtlinie, Abschiebungsschutz |
| Stichwort: | Blasphemie |
| Leitsatz: | Pakistanische Ahmadis, die zu ihrem Glauben in innerer und verpflichtender Verbundenheit stehen, sind in ihrem Heimatland unmittelbar von religiöser Verfolgung bedroht. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, A 1 B 550/07 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Terroristische Organisation, Al Qaeda, Al Qaeda im Zweistromland, Werbung, Internet |
| Stichwort: | Blasphemie |
| Leitsatz: | Zum Werben um Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Vereinigungen im Ausland durch Verbreitung der Reden ihrer Rädelsführer im Internet. |
| Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 2 StE 5/07 | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie), AufenthG |
| Stichwort: | Blasphemie |
| Leitsatz: | 1. Afghanische Moslems, die zum Christentum konvertiert sind, haben bei Rückkehr in ihr Heimatland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit schwerste Übergriffe auf ihre Person im Sinne des Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 2004/83/EG (Qualifikationsrichtlinie) bis zum Tode zu gewärtigen, wenn ihr Abfall vom islamischen Glauben und der Übertritt zum christlichen Glauben im Familienverbund oder in der Nachbarschaft bekannt wird. 2. Wenn sich ihre christliche Glaubensüberzeugung als identitätsprägend darstellt, ist - da sie die Gefährdung regelmäßig nur vermeiden können, wenn sie ihre Religionszugehörigkeit selbst in diesem Lebensbereich leugnen und effektiv zu verstecken suchen - der menschenrechtlich geforderte Mindestbestand der Religionsfreiheit, zu der auch die Freiheit gehört, seinen Glauben zu wechseln, betroffen und die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG begründet. Das setzt voraus, dass der Glaubensübertritt auf einer aus einem inneren Bedürfnis heraus erfolgten Gewissensentscheidung beruht. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 20 A 3886/05.A | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Schlagworte: | Asylrecht, Abschiebungsverbot, Iran, Apostasie, Religiöses Existenzminimum, Missionarische Tätigkeit |
| Stichwort: | Blasphemie |
| Leitsatz: | 1. Der Abfall vom Islam (Apostasie) ist nicht nach kodifiziertem iranischem Strafrecht, jedoch nach islamischem Recht mit Strafe bedroht. Nach der im Iran geübten Rechtspraxis droht jedoch nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit wegen des in Deutschland erfolgten Übertritts zum christlichen Glauben die Gefahr, in asylrelevanter Weise nach religiösem Recht bestraft oder sonst verfolgt zu werden. 2. Das religiöse Existenzminimum eines in Deutschland vom moslemischen zum christlichen Glauben übergetretenen iranischen Staatsangehörigen ist im Falle der Rückkehr in den Iran auch dann gewahrt, wenn der Apostat dort seinen neuen christlichen Glauben ausüben und nicht verleugnen will. 3. Iranischen Staatsangehörigen droht bei Rückkehr in ihr Heimatland wegen in Deutschland erfolgter Missionierungsaktivitäten nur dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr politischer Verfolgung, wenn die missionarische Tätigkeit in herausgehobener Funktion, die nach außen erkennbar ist, ausgeübt wird oder sich die missionarische Tätigkeit aus sonstigen Gründen ausnahmsweise aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles in vergleichbarer Weise deutlich von der missionarischen Tätigkeit anderer Apostaten abhebt. Missionarische Aktivitäten in Deutschland innerhalb der jeweiligen Kirchengemeinde ohne hervorgehobene Funktion, im Freundes- und Bekanntenkreis oder in Form des Ansprechens fremder Personen auf den christlichen Glauben vermögen hingegen die Gefahr politischer Verfolgung im Falle der Rückkehr in den Iran nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit zu begründen. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 2 B 524/04.A | |
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