JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Blankovollmacht
| Rechtsgebiete: | VwGO, HGrG, BHO/LHO, PflegeVG, SGB XI, PflegeV-AG Sachsen-Anhalt |
| Schlagworte: | Verfahrensmangel, Überzeugungsgrundsatz, aktenwidrige Entscheidung, Pflegeheim, Altenpflegeheim, Investition, Investitionsförderung, Schuldendienstförderung, Subvention, "alte Last", Pflege-Investitionshilfeprogramm Ost, maßgebliche Sach- und Rechtslage, Haushaltsplan, Haushaltsmittel, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Härtefall |
| Stichwort: | Blankovollmacht |
| Leitsatz: | Das Gericht ist verpflichtet, seiner Überzeugungsbildung den im Verfahren festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde zu legen. Das gilt auch für Erkenntnisquellen zur Gesetzgebungsgeschichte wie Parlamentsdrucksachen. Wird eine Subvention durch Gesetz geregelt, so bestimmt sich die in einem Streitfall maßgebliche Sach- und Rechtslage nach diesem Gesetz. Dem Begehren, eine Subvention zu gewähren, die gesetzlich geregelt ist, kann das Fehlen oder der Wegfall einer verwaltungsinternen Durchführungsvorschrift nicht entgegengehalten werden. Stellt das Gesetz die Subventionsgewährung in das Ermessen der Verwaltung, so ist der bloße Verweis auf fehlende Haushaltsmittel nur dann eine zulässige Ermessensausübung, wenn dies dem Zweck der im Subventionsgesetz enthaltenen Ermächtigung entspricht. Stellt das Gesetz den Subventionsanspruch unter einen Haushaltsvorbehalt, so wird damit dem Haushaltsgesetzgeber regelmäßig nur die Befugnis eingeräumt, den finanziellen Rahmen der Förderung zu konkretisieren, ihre näheren Modalitäten insbesondere in zeitlicher Hinsicht festzulegen und die Förderung so mit den anderen öffentlichen Ausgaben zu koordinieren. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 11.08 | |
| Rechtsgebiete: | AUB 99, VVG, BGB, ZPO |
| Stichwort: | Blankovollmacht |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-4 U 104/06 | |
| Rechtsgebiete: | EMRK |
| Stichwort: | Blankovollmacht |
| Volltext: EGMR - Entscheidung, Beschwerde Nr. 45584/99 | |
| Rechtsgebiete: | EuGVVO, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | internationale Zuständigkeit, Gesellschaft, Treupflicht |
| Stichwort: | Blankovollmacht |
| Leitsatz: | 1. Die Zuständigkeit nach Art. 5 EuGVVO gilt für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag, auch für Schadensersatzklagen wegen Leistungsstörungen oder Verletzung von Nebenrechten. Für die Bestimmung des Erfüllungsorts im Sinne von Art. 5 EuGVVO ist die Verpflichtung heranzuziehen, die dem vertraglichen Anspruch entspricht, auf den der Kläger seine Klage stützt. 2. Erfüllungsort für die Verpflichtung zur Abgabe einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist der Wohnort des Erklärungsempfängers. |
| Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 14 U 21/03 | |
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