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bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz.

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BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 3.98 vom 08.12.1999

Rechtsgebiete:BPersVG
Schlagworte:Mitbestimmung bei Eingruppierung, Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen, Mitbestimmung auch bei Neu-Eingruppierung auf neugeschaffenem, bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz.
Stichwort:bisher noch nicht bewertetem Arbeitsplatz.
Leitsatz:Leitsätze:

Die Überprüfung einer bestehenden Eingruppierung aus Anlaß der Übertragung neuer Aufgaben, die auf einem neuen (anderen) bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatz anfallen, unterliegt als Neu-Eingruppierung der Mitbestimmung des Personalrats nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG.

Die Mitbestimmung entfällt auch dann nicht, wenn die Neu-Eingruppierung weder zu einem Wechsel der Vergütungsgruppe noch zu einem Wechsel der Fallgruppe mit veränderten Möglichkeiten eines Zeit- oder Bewährungsaufstiegs führt.

Beschluß des 6. Senats vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 -

I. VG Aachen vom 14.03.1996 - Az.: VG 15 K 396/95.PVB -
II. OVG Münster vom 25.03.1998 - Az.: OVG 1B A 2222/96.PVB -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 3.98




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