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bis eine geeignete und aufnahmebereite Einrichtung gefunden wirdSachgebiete: Sozialhilferecht

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BAYERISCHER-VGH – Urteil, 12 B 01.813 vom 02.03.2005

Rechtsgebiete:BSHG i.d.F. vom 23. März 1994 (BGBl I S. 646, SGB I
Schlagworte:Sozialhilfe, Kostenerstattung für Leistungen nach Verlassen des Hilfeempfängers einer Einrichtung, gewöhnlicher Aufenthalt vor der ersten Aufnahme des Hilfeempfängers in einem Heim, keine Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts, wenn ein Hilfeempfänger (Spastiker) vor seiner notwendigen Unterbringung in einer ihn betreuenden Einrichtung von seinem Betreuer in dessen Wohnung 3 1/2 Wochen lang aufgenommen wird, bis eine geeignete und aufnahmebereite Einrichtung gefunden wirdSachgebiete: Sozialhilferecht
Stichwort:bis eine geeignete und aufnahmebereite Einrichtung gefunden wirdSachgebiete: Sozialhilferecht
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 12 B 01.813




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