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Bindungswirkung eines Geständnisses

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 30.05 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:BDG, VwGO, StGB
Schlagworte:Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte, Zugriffsdelikt, Bemessungsentscheidung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG, Schwere des Dienstvergehens, Persönlichkeitsbild des Beamten, Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung, Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände, anerkannte Milderungsgründe, Grundsatz "in dubio pro reo", erheblich verminderte Schuldfähigkeit, endgültiger Vertrauensverlust, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, Bindungswirkung eines Geständnisses, Grundsatz der freien Beweiswürdigung, gesetzliche Beweisregeln
Stichwort:Bindungswirkung eines Geständnisses
Leitsatz:Das Geständnis eines Beamten, bestimmte Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, unterfällt nicht den Regeln über rechtsgeschäftliche Willenserklärungen gemäß §§ 104 ff. BGB. Vielmehr ist die Richtigkeit der zugestandenen Angaben nach dem Gebot der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu beurteilen.

Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG haben die Verwaltungsgerichte auch bei Zugriffsdelikten die Disziplinarmaßnahme aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte zu bestimmen (vgl. BVerwGE 124, 252 <258 ff.>). Dabei ist auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB einzubeziehen (wie Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 30.05




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