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Bindungswirkung einer Verwerfungsentscheidung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 8 AZR 444/02 vom 21.08.2003

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Bindungswirkung einer Verwerfungsentscheidung
Stichwort:Bindungswirkung einer Verwerfungsentscheidung
Leitsatz:1. Beschlüsse, mit denen eine Berufung als unzulässig verworfen wird, entfalten Bindungswirkung entsprechend § 318 ZPO.

2. Einer zweiten Berufung steht die Bindungswirkung entgegen, wenn dem Berufungsgericht mit der erneuten Berufung derselbe Sachverhalt unterbreitet wird, der bereits Gegenstand der früheren Verwerfungsentscheidung war.

3. Nach Verwerfung einer Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist kann mit einer erneuten Berufung deshalb nicht geltend gemacht werden, dieselbe Frist habe nicht zu laufen begonnen.
Volltext: BAG - Urteil, 8 AZR 444/02




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