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Bindungswirkung einer Verfügung

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 8 SO 33/07 R vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:SGG, SGB XII, BSHG, SGB X
Schlagworte:sozialgerichtliches Verfahren - Sozialhilfe - stationäre Eingliederungshilfe - Ablehnung von Abwesenheitspauschalen nach SGB XII zur Rückerstattung von Kostenbeiträgen - Bindungswirkung einer Verfügung - keine Erledigung durch Zeitablauf - Empfängerhorizont - keine Umdeutung in eine Aufhebung eines Verwaltungsakts und gleichzeitige Leistungsablehnung
Stichwort:Bindungswirkung einer Verfügung
Leitsatz:1. Zur materiellen Bindungswirkung einer Verfügung, mit der der Sozialhilfeträger die Zahlung von Abwesenheitspauschalen für einen behinderten Hilfeempfänger im Rahmen einer stationären Eingliederungshilfe dem Grunde nach bewilligt hat.

2. Die Ablehnung einer Pauschale kann nicht in die Aufhebung eines Verwaltungsakts, mit dem diese Leistung zuvor dem Grunde nach zugesagt worden war, und eine gleichzeitige Leistungsablehnung umgedeutet werden.
Volltext: BSG - Urteil, B 8 SO 33/07 R




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