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Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 2 Ta 404/02 vom 14.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO, ArbGG
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit
Stichwort:Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses
Leitsatz:1.

Nach der Neuordnung des Rechtsmittelrechts durch das Zivilprozessreformgesetz ist für die Statthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde kein Raum.

2.

Bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", insbesondere Verletzung von Verfahrensgrundrechten, ist ein unanfechtbarer Beschluss auf Gegenvorstellung von dem Gericht zu korrigieren, das ihn erlassen hat (im Anschluss an BGH Beschluss 07.03.2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577).
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 2 Ta 404/02




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