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Bindungswirkung des feststellenden Teils einer Teilbaugenehmigung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 3 A 57/00.Z vom 21.03.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, BbgBO, GO, Kommunalverfassung vom 17. Mai 1990
Schlagworte:Anträge auf Zulassung der Berufung, Errichtung eines Multiplex-Kinos, Teilbaugenehmigung (Erdarbeiten und Fundamentierung), Bindungswirkung des feststellenden Teils einer Teilbaugenehmigung, Bindungswirkung eines Vorbescheids bei wesentlicher Abweichung des genehmigten Vorhabens, Interkommunales Abstimmungsgebot, Typische Auswirkungen eines Multiplex-Kinos auf benachbarte Großstadt, Multiplex-Kino als "Vergnügungsstätte", Textliche Identität gerichtlicher Entscheidungen, Keine Bindung des Gerichts an seine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vertretene Rechtsauffassung, Rechtliches Gehör, Keine Legalitätsfunktion der Ausfertigung einer Satzung vor Inkrafttreten der GO, Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans, ("Berichtigende") Auslegung eines Bebauungsplans, Grenzen bauplanungsrechtlicher Differenzierungsmöglichkeiten innerhalb der von der BauNVO vorgesehenen Nutzungsarten, Bauleitplanerischer Charakter der Entscheidung über die Genehmigung eines im Baugebiet nur ausnahmsweise zulässigen Vorhabens, Beiladung der Standortgemeinde
Stichwort:Bindungswirkung des feststellenden Teils einer Teilbaugenehmigung
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 3 A 57/00.Z



OVG-BRANDENBURG – Beschluss, 3 A 58/00.Z vom 21.03.2003

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, BbgBO, GO, Kommunalverfassung vom 17.05.1990
Schlagworte:Anträge auf Zulassung der Berufung, Baugenehmigung zur Errichtung eines Multiplex-Kinos, Bindungswirkung des feststellenden Teils einer Teilbaugenehmigung, Bindungswirkung eines Vorbescheids bei wesentlicher Abweichung des genehmigten Vorhabens, Interkommunales Abstimmungsgebot, Typische Auswirkungen eines Multiplex-Kinos auf benachbarte Großstadt, Multiplex-Kino als "Vergnügungsstätte", Textliche Identität gerichtlicher Entscheidungen, Keine Bindung des Gerichts an seine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vertretene Rechtsauffassung, Rechtliches Gehör, Keine Legalitätsfunktion der Ausfertigung einer Satzung vor Inkrafttreten der GO, Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans, ("Berichtigende") Auslegung eines Bebauungsplans, Grenzen bauplanungsrechtlicher Differenzierungsmöglichkeiten innerhalb der von der BauNVO vorgesehenen Nutzungsarten, Bauleitplanerischer Charakter der Entscheidung über die Genehmigung eines im Baugebiet nur ausnahmsweise zulässigen Vorhabens, Beiladung der Standortgemeinde, Verhältnismäßigkeit der Aufhebung der gesamten Baugenehmigung
Stichwort:Bindungswirkung des feststellenden Teils einer Teilbaugenehmigung
Volltext: OVG-BRANDENBURG - Beschluss, 3 A 58/00.Z


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