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Bindungswirkung an Revisionsurteil

Entscheidungen der Gerichte




OLG-SCHLESWIG – Urteil, 5 U 196/00 vom 25.10.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Bindungswirkung an Revisionsurteil, Institutionalisiertes Zusammenwirken
Stichwort:Bindungswirkung an Revisionsurteil
Leitsatz:1. Die Bindungswirkung des Berufungsgerichts nach § 563 Abs. 2 ZPO entfällt, wenn das Revisionsgericht selbst seine der Aufhebung und Zurückverweisung zugrunde liegende Rechtsauffassung später ausdrücklich aufgibt und diese Änderung bekannt gibt.

2. Schadensersatzanspruch des Kreditnehmers gegen den Kreditgeber bei institutionalisiertem Zusammenwirken der kreditgebenden Bank mit den Initiatoren des finanzierten Objekts wegen widerleglich vermuteten Wissens von deren arglistigen Täuschung, wenn die unrichtigen Angaben der Initiatoren für die Bank objektiv evident sind (hier: Der tatsächlich von den Initiatoren für das Objekt aufgewandte Kaufpreis lag um 46 % unter dem im Kaufvertrag und im Prospekt angegebenen Preis)
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 5 U 196/00




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