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Bindungsdauer einer Gesamtzusage

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LAG-DUESSELDORF – Urteil, 11 (18) Sa 308/03 vom 11.09.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bindungsdauer einer Gesamtzusage
Stichwort:Bindungsdauer einer Gesamtzusage
Leitsatz:Die Bindungswirkung einer Gesamtzusage, die einem bestimmten Arbeitnehmerkreis sowohl durch ein Schriftstück wie durch die Hinterlegung im firmeneigenen Intranet bekannt gegeben wird, kann nicht durch die bloße Herausnahme der Gesamtzusage aus dem Intranet beseitigt werden. Das in ihr enthaltene Vertragsangebot kann deshalb von dem begünstigten Personenkreis auch noch nach Entfernung aus dem Intranet angenommen werden.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 11 (18) Sa 308/03




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