JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bindung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
| Rechtsgebiete: | RVG, ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Vergütungsfestsetzung, Bindung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle |
| Stichwort: | Bindung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle |
| Leitsatz: | Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle ist in dem Verfahren über die Festsetzung der aus der Staatskasse an den Anwalt zu zahlenden Vergütung (§ 55 RVG) an die Bewilligung der Prozesskostenhilfe durch den Richter gebunden und nicht befugt, diese abzuändern oder zu korrigieren. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Beschluss, 1 Ta 151/05 | |
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