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Bindung des Finanzamtes an eine vorausgegangene Anrechnungsverfügung beim Erlass eines Abrechnungsbescheides

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 54/06 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:EStG 1990, AO
Schlagworte:Zeitliche Zuordnung von Steueranrechnungsbeträgen - Bindung des Finanzamtes an eine vorausgegangene Anrechnungsverfügung beim Erlass eines Abrechnungsbescheides
Stichwort:Bindung des Finanzamtes an eine vorausgegangene Anrechnungsverfügung beim Erlass eines Abrechnungsbescheides
Leitsatz:Hat das Finanzamt eine im Jahr 1993 erfolgte Gewinnausschüttung den Einkünften des Anteilseigners aus Land- und Forstwirtschaft zugeordnet und deshalb die entsprechende Einnahme zur Hälfte im Einkommensteuerbescheid 1992 erfasst, so müssen auch die anfallenden Steueranrechnungsbeträge (Körperschaftsteuer und Kapitalertragsteuer) zur Hälfte auf die Einkommensteuer 1992 angerechnet werden. Das gilt auch dann, wenn jene Beträge bereits vollen Umfangs auf die Einkommensteuer 1993 angerechnet worden sind.
Volltext: BFH - Urteil, I R 54/06




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