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Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 51.01 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:KHG, BPflV, StabG, 2. GKV-NOG
Schlagworte:Pflegesatzgenehmigung, Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe, Deckelung der Krankenhauserlöse, Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996, Basiskorrektur des Budgets 1995, Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen.
Stichwort:Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe
Leitsatz:1. Wird die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung über Krankenhauspflegesätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben, so hat die Schiedsstelle die Rechtsauffassung des Gerichts bei ihrer neuen Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 3 BPflV zu beachten.

2. Die Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 1995 war nach § 2 Abs. 2 StabG 1996 im Wege der Basiskorrektur der Berechnungsgrundlage zu berichtigen.

3. Die von den Tarifvertragsparteien des BAT im Jahre 1996 vereinbarte Einmalzahlung von 300 DM war nach § 1 Abs. 1 Satz 2 StabG erlöserhöhend zu berücksichtigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 51.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 49.01 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:KHG, BPflV, StabG, 2. GKV-NOG
Schlagworte:Pflegesatzgenehmigung, Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe, Deckelung der Krankenhauserlöse, Stabilisierung der Krankenhausausgaben 1996, Basiskorrektur des Budgets 1995, Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen.
Stichwort:Bindung der Schiedsstelle an Entscheidungsgründe
Leitsatz:1. Wird die Genehmigung einer Schiedsstellenentscheidung über Krankenhauspflegesätze im verwaltungsgerichtlichen Verfahren aufgehoben, so hat die Schiedsstelle die Rechtsauffassung des Gerichts bei ihrer neuen Entscheidung in entsprechender Anwendung von § 20 Abs. 3 BPflV zu beachten.

2. Die Fehlschätzung der Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 1995 war nach § 2 Abs. 2 StabG 1996 im Wege der Basiskorrektur der Berechnungsgrundlage zu berichtigen.

3. Die von den Tarifvertragsparteien des Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (BAT) im Jahre 1996 vereinbarte Einmalzahlung von 300 DM war nach § 1 Abs. 1 Satz 2 StabG erlöserhöhend zu berücksichtigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 49.01


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