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Bindung an Zulassungsentscheidung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 8.04 vom 09.03.2005

Rechtsgebiete:GG, TKG, StVO, StVG, VwGO, Wettbewerbsrichtlinie (90/388/EWG)
Schlagworte:Einzelrichter, Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung, Bindung an Zulassungsentscheidung, Berufungsantrag, Benutzung des öffentlichen Straßenraums für Telekommunikationslinien, Unentgeltlichkeit der Benutzung, Gebühr für straßenverkehrsrechtliche Anordnung
Stichwort:Bindung an Zulassungsentscheidung
Leitsatz:Das Recht der Telekommunikationsunternehmen zur unentgeltlichen Benutzung der Verkehrswege gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 TKG a.F. hindert nicht die Erhebung einer Gebühr für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Straßenkörpers für die Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 8.04




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