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Bindung an Verwaltungsvorschriften

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 28.01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:VwVfG
Schlagworte:Anhörung Beteiligter, alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts, Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -, Subvention, alsbaldige Verwendung einer -, Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende, Bindung an Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden, Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden, Ermessen bei der Erhebung von Zinsen, Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30.01 -).
Stichwort:Bindung an Verwaltungsvorschriften
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 28.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 30.01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:VwVfG, VwGO
Schlagworte:Anhörung Beteiligter, alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts, Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -, Subvention, alsbaldige Verwendung einer -, Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende, Bindung an Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden, Ermessen bei der Erhebung von Zinsen, Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts, Erstattungszinsen.
Stichwort:Bindung an Verwaltungsvorschriften
Leitsatz:Eine Leistung ist nicht im Sinne des § 49 a Abs. 4 VwVfG "alsbald" nach der Auszahlung verwendet worden, wenn dies nicht kurz danach geschehen ist; ein fehlendes Verschulden des Leistungsempfängers kann allein bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 30.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 31.01 vom 26.06.2002

Rechtsgebiete:VwVfG
Schlagworte:Anhörung Beteiligter, alsbald im Sinne des Verwaltungsverfahrensrechts, Zinsen wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Widerruf eines Verwaltungsakts wegen nicht alsbaldiger Verwendung einer Leistung, Leistung, nicht alsbaldige Verwendung einer -, Subvention, alsbaldige Verwendung einer -, Verwaltungsvorschrift, norminterpretierende, Bindung an Verwaltungsvorschriften, Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen an Gemeinden, Nebenbestimmungen, Allgemeine für Zuwendungen an Gemeinden, Ermessen bei der Erhebung von Zinsen, Ermessen beim Widerruf eines Verwaltungsakts (wie Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 8 C 30.01 -).
Stichwort:Bindung an Verwaltungsvorschriften
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 31.01


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