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Bindung an Erfüllungsversuche

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BAG – Urteil, 9 AZR 352/04 vom 21.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, GewO, HGB
Schlagworte:Zeugnisberichtigung, Bindung an Erfüllungsversuche
Stichwort:Bindung an Erfüllungsversuche
Leitsatz:Ein Arbeitgeber, der auf das berechtigte Verlangen des Arbeitnehmers nach einer Berichtigung des Zeugnisses dem Arbeitnehmer ein "neues" Zeugnis zu erteilen hat, ist an seine bisherige Verhaltensbeurteilung gebunden, soweit keine neuen Umstände eine schlechtere Beurteilung rechtfertigen.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 352/04




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