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Billigkeitserwägungen

Entscheidungen der Gerichte




OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 1 O 390/04 vom 16.02.2005

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Schlagworte:Prozesskostenhilfe, maßgeblicher Zeitpunkt, Entscheidungsreife, Bewilligungsreife, Klagerücknahme, beabsichtigte Rechtsverfolgung, Billigkeitserwägungen, Beschwerdeverfahren
Stichwort:Billigkeitserwägungen
Leitsatz:Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch Klagerücknahme kann grundsätzlich nicht mehr erfolgen. Ob überhaupt und ggf. unter welchen Voraussetzungen von diesem Grundsatz Ausnahmen zuzulassen sind, braucht anhand des vorliegenden Falles nicht entschieden zu werden.
Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 O 390/04



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 3 LB 20/02 vom 24.10.2003

Rechtsgebiete:BeamtVG, GG, VwVfG, BGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Übergangsgeld, Rückforderung, Billigkeitsentscheidung, Billigkeitserwägungen, Übergangsregelung
Stichwort:Billigkeitserwägungen
Leitsatz:1. Ändern sich die Voraussetzungen, unter denen Übergangsgeld nach § 47 Abs. 5 BeamtVG gewährt wird, so ändern sich die Versorgungsbezüge ohne dass es eines Widerrufs oder einer Rücknahme eines nach alter Rechtslage ergangenen Bescheides bedarf

2. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen gegen eine Rückforderung von nach Änderung der Rechtslage zuviel gezahlter Versorgungsbezüge weder unter dem Gesichtpunkt des Vertrauensschutzes noch des Rückwirkungsverbotes, da die Bereicherungsvorschriften auf Billigkeitserwägungen beruhen und nach § 52 Abs. 2 Satz 3 BeamtVG eine Billigkeitsentscheidung zu treffen ist
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 3 LB 20/02


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