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Billigkeitsausgleich

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 A 5.07 vom 09.07.2008

Rechtsgebiete:GG, AEG, BImSchG, 16. BImSchV, VwVfG
Schlagworte:Lärmschutz, wesentliche Änderung, Schienenweg, Bahnstrecke, Abwägungsgebot, Zurechnungszusammenhang, Lärmsteigerung, Grundrechtsgefährdung, grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, tatsächliche Vorbelastung, plangegebene Vorbelastung, teilungsbedingte Streckenstilllegung, Wiederertüchtigung, Fiktion, Billigkeitsausgleich, Sanierungsstau, Gleichbehandlungsgrundsatz
Stichwort:Billigkeitsausgleich
Leitsatz:1. Lärmschutzbelange der Nachbarschaft eines Schienenwegs sind grundsätzlich nur dann in die planerische Abwägung einzubeziehen, wenn die Lärmbelastung durch das Planvorhaben ansteigt. Das gilt selbst dann, wenn die für den Planfall prognostizierten Belastungswerte oberhalb der grundrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle liegen (im Anschluss an Urteil vom 17. November 1999 BVerwG 11 A 4.98 BVerwGE 110, 81 <86 f.>).

2. Soweit die Rechtsprechung diesen Grundsatz für den Fall teilungsbedingter Streckenstilllegungen eingeschränkt hat (vgl. Urteil vom 17. November 1999 a.a.O. S. 87 f.), handelt es sich um einen Billigkeitsausgleich, der der Sondersituation der Wiedervereinigung geschuldet ist und deshalb zumindest in aller Regel nicht auf andere Fallgestaltungen übertragen werden kann, in denen die tatsächliche hinter der plangegebenen Vorbelastung zurückbleibt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 5.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 4.99 vom 16.05.2000

Rechtsgebiete:VwVfG, BauGB, VwGO
Schlagworte:Verwaltungsrechtlicher Vertrag, Austauschvertrag, Billigkeitsausgleich, Koppelungsverbot, Nichtigkeit des Vertrages, Erstattungsanspruch, Grundsatz von Treu und Glauben.
Stichwort:Billigkeitsausgleich
Leitsatz:Leitsätze:

1. Macht eine Gemeinde die Änderung eines Bebauungsplans (hier: Ausweisung eines Außenbereichsgrundstücks als Wohngebiet) in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag davon abhängig, daß der bauwillige Eigentümer an Stelle eines nicht mehr festsetzbaren Erschließungsbeitrages an sie einen Geldbetrag für einen gemeinnützigen Zweck (hier: Unterhaltung städtischer Kinderspielplätze) leistet, so verletzt sie damit das sog. Koppelungsverbot; der Vertrag ist gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG nichtig.

2. Dem auf einem nichtigen verwaltungsrechtlichen Vertrag beruhenden Erstattungsanspruch eines Beteiligten steht der Grundsatz von Treu und Glauben nicht schon deshalb entgegen, weil eine Rückabwicklung der vom anderen Teil erbrachten Leistung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist.

3. Zur Revisibilität des Grundsatzes von Treu und Glauben eines nach §§ 54 ff. VwVfG zu beurteilenden verwaltungsrechtlichen Vertrages.

Urteil des 4. Senats vom 16. Mai 2000 - BVerwG 4 C 4.99 -

I. VG Regensburg vom 16.05.1995 - Az.: VG RN 6 K 94.1084 -
II. VGH München vom 11.11.1998 - Az.: VGH 6 B 95.2137 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 4.99


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