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Billiges Ermessen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 10 Sa 1624/08 vom 20.02.2009

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GewO
Schlagworte:Versetzung eines Arbeitnehmers vom Außen- in den Innendienst, Direktionsrecht, Einschränkung des Direktionsrechts durch arbeitsvertragliche Vereinbarung, Konkretisierung, Beschäftigung mit unterwertigen Tätigkeiten, billiges Ermessen, Feststellungsinteresse
Stichwort:Billiges Ermessen
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 10 Sa 1624/08



LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 5 Sa 266/08 vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:TV-ATZ, ArbGG, BGB, ArbGG, ZPO, GewO
Schlagworte:Altersteilzeit, Anspruch auf Altersteilzeit, Blockmodell, Anspruch auf Blockmodell, Arbeitszeit, Festlegung der Arbeitszeit, Direktionsrecht, Billiges Ermessen, Erlass, Verwaltungsvorschrift, ermessenslenkende Verwaltungsvorschrift
Stichwort:Billiges Ermessen
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 266/08

LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1119/07 vom 20.10.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Sondervergütung, Vorstandsbeschluss, billiges Ermessen
Stichwort:Billiges Ermessen
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1119/07

LAG-NUERNBERG – Urteil, 7 Sa 79/06 vom 09.01.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung wegen Arbeitsverweigerung, Zukunftsprognose, billiges Ermessen
Stichwort:Billiges Ermessen
Leitsatz:1. Eine im Rahmen einer verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung vorzunehmende Zukunftsprognose (im Rahmen der Prüfung des Grundes an sich) kann auch dann negativ sein, wenn zwar keine Wiederholungstat nach einer rechtmäßigen Abmahnung vorliegt, sondern eine Ersttat nach einem klaren Hinweis des Arbeitgebers, dass er ein bestimmtes Fehlverhalten mit einer Kündigung beantworten werde.

2. Umstände in der Person des Arbeitnehmers können im Rahmen der Prüfung des für eine rechtmäßige Weisung zu beachtenden billigen Ermessens (§§ 106, 6 Abs. 2 GewO) nur berücksichtigt werden, wenn sich der Arbeitnehmer bei Erteilung der Weisung auf sie beruft; ein Nachschieben solcher persönlicher Umstände ist rechtlich unbeachtlich.

3. Für die Gewichtung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses kommt es auch auf den Umfang der bei Unterlassen einer Kündigung zu befürchtenden Störungen an. Auch bei nur einmaligem vergangenem Fehlverhalten ist die Prognose wiederholter Verhaltensverletzungen in unbestimmt vielen Fällen zulässig.
Volltext: LAG-NUERNBERG - Urteil, 7 Sa 79/06


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