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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 7/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:BBesG, BeamtVG, VwGO
Schlagworte:Beamter, Bildungseinrichtung, Hoernle, Kausalität, Mitursächlichkeit, Systemnähe, persönliche, Versorgungsbezüge, Zeiten
Stichwort:Bildungseinrichtung
Leitsatz:1. Zur Nichtberücksichtigung von Zeiten einer Tätigkeit, die auf Grund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen DDR übertragen war (§ 12a BeamtVG); hier: Fachhochschule für Staatswissenschaft "Edwin Hoernle" in Weimar.

2. Für die gemäß § 12a BeamtVG i. V. m. § 30 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 BBesG gesetzlich vermutete Annahme der Übertragung einer Tätigkeit auf Grund einer besonderen persönlichen Nähe zum System der ehemaligen DDR genügt eine Mit-Ursächlichkeit des Abschlusses der Bildungseinrichtung.

3. Letztlich beantwortet sich die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (hier: mittlere Offizierslaufbahn im Strafvollzug der DDR).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 7/08




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