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Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 08.118 vom 20.07.2009

Rechtsgebiete:BetrAVG, GG, BGB
Schlagworte:Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung, Beitragspflicht der Arbeitgeber, Verfassungsmäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz, Durchführungswege, Kongruent rückgedeckte und verpfändete direkte Versorgungszusage
Stichwort:Bilanz
Leitsatz:Erfolgt eine betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen sind diese auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG beitragspflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber unterscheidet die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich des Pflichtbeitrags zur Insolvenzsicherung sachgerecht danach, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen einen vom Arbeitgeber unabhängigen Dritten auf Versorgungsleistungen hat.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 5 BV 08.118



OLG-FRANKFURT – Urteil, 9 U 33/07 vom 20.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, HWiG, RBerG
Schlagworte:Fonds, Fondsbeteiligung, Darlehen, Darlehensvertrag, RBerG, Rechtsberatung, Zeichnungsschein, Vollmacht, Einheiltlichkeitswille, Haustürwiderruf, Schadenersatz, Schadensersatz, Wissensvorsprung, Mietgarantie, Mietgarantin, Überschuldung, Bilanz
Stichwort:Bilanz
Leitsatz:1. Zur Frage der Wirksamkeit einer gesondert erteilten Vollmacht zugunsten einer Treuhänderin im Zeichnungsschein, mit dem der Beitritt zu einem Immobilienfonds erklärt wird.

2. Zur Problematik eines Widerrufs dieser Vollmacht nach dem HWiG.

3. Zum Problem, ob die finanzierende Bank aus einer Bilanz der Mietgarantin auf deren Überschuldung schließen muss.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 33/07

BFH – Beschluss, I B 112/08 vom 12.05.2009

Rechtsgebiete:FGO
Stichwort:Bilanz
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, I B 112/08

BFH – Urteil, I R 44/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:KStG 1999, HGB, GmbHG
Schlagworte:Herstellung einer Ausschüttungsbelastung nach § 27 KStG a.F. - Zuordnung einer Gewinnausschüttung zu einem abgelaufenem Wirtschaftsjahr - Wirksamkeit eines Beschlusses über die Ausschüttung eines tatsächlich nicht vorhandenen Gewinns - Verfügungszeitpunkt über Rücklagen für eigene Anteile - Verfassungsmäßigkeit des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG a.F.
Stichwort:Bilanz
Leitsatz:Eine Gewinnausschüttung kann nur insoweit "für ein abgelaufenes Wirtschaftsjahr" i.S. des § 27 Abs. 3 Satz 1 KStG 1999 erfolgen, als sich aus dem Jahresabschluss für das betreffende Wirtschaftsjahr ein verteilungsfähiger Gewinn ergibt. Daran fehlt es, soweit in dem Jahresabschluss eine Rücklage für eigene Anteile gebildet worden ist, die nach den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften in jenem Wirtschaftsjahr nicht aufgelöst werden durfte.
Volltext: BFH - Urteil, I R 44/08


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