( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterBBibliothekstantieme 

Bibliothekstantieme

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 1638/06 vom 10.05.2007

Rechtsgebiete:UrhG, ZPO
Stichwort:Bibliothekstantieme
Leitsatz:Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit eines - insbesondere elektronischen - Kopienversanddienstes.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 29 U 1638/06



OLG-HAMBURG – Beschluss, 3 U 266/99 vom 17.10.2002

Rechtsgebiete:UrhG, WahrnG
Stichwort:Bibliothekstantieme
Leitsatz:Es ist angemessen, wenn die Verwertungsgesellschaft Wort die Ausschüttung von Bibliothekstantiemen für ein wissenschaftliches Werk davon abhängig macht, daß es in einer Auflage von mindestens 50 Exemplaren erschienen und von mindestens drei der Öffentlichkeit zugänglichen wissenschaftlichen Bibliotheken eine auf Interesse an dem Werk beruhende Entscheidung für den Erwerb getroffen worden ist.
Volltext: OLG-HAMBURG - Beschluss, 3 U 266/99

BGH – Urteil, I ZR 118/96 vom 25.02.1999

Rechtsgebiete:UrhG, GG, RBÜ, TRIPS-Übereinkommen
Stichwort:Bibliothekstantieme
Leitsatz:UrhG §§ 16, 17, 53 Abs. 2 Nr. 4 a; GG Art. 14; RBÜ (Pariser Fassung) Art. 9; TRIPS-Übereinkommen Art. 9, 13

a) Eine öffentliche Bibliothek, die auf Einzelbestellung Vervielfältigungen einzelner Zeitschriftenbeiträge fertigt, um sie an den Besteller im Wege des Post- oder Faxversands zu übermitteln, verletzt nicht das Vervielfältigungsrecht, wenn sich der Besteller auf einen durch § 53 UrhG privilegierten Zweck berufen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Bibliothek ihre Bestände durch einen online zugänglichen Katalog erschließt und für ihren Kopienversanddienst weltweit wirbt.

b) Werden Zeitschriftenbeiträge unter den Voraussetzungen des § 53 UrhG rechtmäßig von einem Dritten vervielfältigt, unterliegt die Übermittlung der Vervielfältigungsstücke an den Auftraggeber nicht dem Verbreitungsrecht.

c) Die Werbung für die Herstellung von Vervielfältigungen und deren Post- oder Faxversand an Besteller, die sich auf einen nach § 53 UrhG privilegierten Zweck berufen können, verletzt auch bei Fehlen der Zustimmung der Urheberberechtigten nicht das Verbreitungsrecht.

d) Bei einer reprographischen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch eine öffentliche Bibliothek oder eine andere für die Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung zum Zweck des Post- oder Faxversands an einen Besteller, der sich auf einen nach § 53 UrhG privilegierten Zweck berufen kann, ist - in rechtsanaloger Anwendung des § 27 Abs. 2 und 3 UrhG, des § 49 Abs. 1 UrhG sowie des § 54a Abs. 2 i.V. mit § 54h Abs. 1 UrhG - als Ausgleich für den Ausschluß des Verbotsrechts ein Anspruch des Urhebers auf angemessene Vergütung anzuerkennen, der nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann.

BGH, Urt. v. 25. Februar 1999 - I ZR 118/96 -
OLG München
LG München I
Volltext: BGH - Urteil, I ZR 118/96


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/bibliothekstantieme

"Bibliothekstantieme - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN