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Bezugspunkt ist die tatsächlich erfolgte Stundenvergütung

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LAG-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 Sa 13/03 vom 26.06.2003

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Verschaffung eines Versorgungsanspruchs bei Angestellten außerhalb öffentlicher Schlachthöfe - Verletzung des Gleichheitssatzes nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - Bezugspunkt ist die tatsächlich erfolgte Stundenvergütung, auch wenn ein tariflicher Anspruch auf Stückvergütung bestand
Stichwort:Bezugspunkt ist die tatsächlich erfolgte Stundenvergütung
Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 Sa 13/03




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