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Bezugnahmeklausel

Entscheidungen der Gerichte




LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN – Urteil, 6 Sa 390/08 vom 13.05.2009

Rechtsgebiete:BGB, TV Ratio DTAG, MTV DTNP, ArbGG, ZPO, TVG
Schlagworte:Betriebsübergang, Unterrichtung, Branchenwechsel, Tarifvertrag, Bezugnahmeklausel, individualvertraglich, Auslegung, Tarifrecht, Wechsel
Stichwort:Bezugnahmeklausel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 390/08



LAG-KOELN – Beschluss, 2 TaBV 8/09 vom 04.05.2009

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Überleitung TVöD, Mitbestimmung, Eingruppierung, Bezugnahmeklausel
Stichwort:Bezugnahmeklausel
Leitsatz:Anschluss an die BAG-Rechtsprechung vom 22.10.2008 (4 AZR 793/07) und vom 22.04.2009 (4 ABR 14/08) zur Auslegung von Bezugnahmeklauseln im öffentlichen Dienst, zur Rückwirkung der Auslegungsrechtsprechung, und zum europarechtlichen Zusammenhang.
Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 2 TaBV 8/09

LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1147/08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezugnahmeklausel, Auslegung, Betriebsübergang, Tarifsukzession, Tarifwechselklausel, Günstigkeitsprinzip
Stichwort:Bezugnahmeklausel
Leitsatz:1. Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach "für das Arbeitsverhältnis der Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost und die sonstigen Tarifverträge für die Angestellten der Deutschen Bundespost in ihrer jeweiligen Fassung als vereinbart gelten" ist dahin auszulegen, dass die nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost zwischen der Deutschen Telekom AG als Rechtsnachfolgerin im Kommunikationsbereich und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Tarifverträge Anwendung finden.

2. Dagegen verweist die Bezugnahmeklausel nicht auf die Bestimmungen in Firmentarifverträgen, die ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, das im Zuge der Konzernaufgliederung nach § 613 a BGB in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist, mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1147/08

LAG-KOELN – Urteil, 9 Sa 1148/08 vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezugnahmeklausel, Auslegung, Betriebsübergang, Tarifsukzession, Tarifwechselklausel, Günstigkeitsprinzip
Stichwort:Bezugnahmeklausel
Leitsatz:1. Eine arbeitsvertragliche Klausel, wonach "die Bestimmungen des Tarifvertrages für die Arbeiter der Deutschen Bundespost in ihrer jeweiligen Fassung als vereinbart gelten" ist dahin auszulegen, dass die nach der Privatisierung der Deutschen Bundespost zwischen der Deutschen Telekom AG als Rechtsnachfolgerin im Kommunikationsbereich und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Tarifverträge Anwendung finden.

2. Dagegen verweist die Bezugnahmeklausel nicht auf die Bestimmungen in Firmentarifverträgen, die ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG, das im Zuge der Konzernaufgliederung nach § 613 a BGB in das Arbeitsverhältnis eingetreten ist, mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen hat.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 9 Sa 1148/08


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