JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > B > Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel
| Rechtsgebiete: | BGB, AGBG |
| Schlagworte: | Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel |
| Stichwort: | Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag, mit der die Anwendbarkeit oder "Geltung" eines bestimmten, dort benannten Tarifvertrags oder Tarifwerks vereinbart worden ist, kann über ihren Wortlaut hinaus nur dann als Bezugnahme auf den jeweils für den Betrieb fachlich/betrieblich geltenden Tarifvertrag (sog. große dynamische Verweisungsklausel) ausgelegt werden, wenn sich dies aus besonderen Umständen ergibt; der bloße Umstand, daß es sich um eine Gleichstellungsabrede handelt, genügt hierfür nicht. 2. Zur Ablösung nach § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB schuldrechtlich weitergeltender tariflicher Normen durch einen anderen Tarifvertrag nach § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB ist die Tarifgebundenheit sowohl des neuen Inhabers als auch des Arbeitnehmers erforderlich. Aktenzeichen: 4 AZR 581/99 Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - I. Arbeitsgericht Berlin - 45 Ca 27485/98 - Urteil vom 10. März 1999 II. Landesarbeitsgericht Berlin - 15 Sa 893/99 - Urteil vom 14. Juli 1999 |
| Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 581/99 | |
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