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Bezugnahme auf Tarifvertrag

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 1 Sa 257/07 vom 22.07.2008

Rechtsgebiete:BAT-O, BGB, TV-Ärzte/VKA, TVG
Schlagworte:Arzt, Bezugnahme auf Tarifvertrag, Diakonie, Eingruppierung, Gleichstellungsabrede, Klinik, Krankenhaus, dynamische Bezugnahmeklausel
Stichwort:Bezugnahme auf Tarifvertrag
Leitsatz:1. Eine arbeitsvertragliche Klausel in einem Arbeitsvertrag eines Arztes in einer Klinik eines kirchlichen Arbeitgebers (Diakonie), die auf den BAT-O verweist, kann nicht als Gleichstellungsabrede aufgefasst werden. Es handelt sich vielmehr um eine konstitutive Bezugnahmeklausel auf das fremde Tarifwerk.

2. Soll die arbeitsvertragliche Inbezugnahme nicht nur den BAT-O erfassen, sondern auch die "diesen ergänzenden ändernden oder ersetzenden" Tarifverträge in der "für die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) jeweils geltenden Fassung", liegt eine umfassende dynamische Bezugnahme auf das jeweils für VKA-Arbeitgeber maßgebliche gesamte Tarifwerk vor.

3. Ist der Arbeitnehmer dieses Arbeitsvertrages Mitglied des Marburger Bundes, muss der kirchliche Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis der Parteien den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA) vom 17. August 2006 anwenden und nicht den TVÖD, da man sich zur Bestimmung des Inhalts der Bezugnahmeklausel fiktiv vorstellen muss, der kirchliche Arbeitgeber sei Mitglied des VKA. In diesem Falle müsste der Arbeitgeber hier kraft der Mitgliedschaft des Klägers im Marburger Bund im Arbeitsverhältnis der Parteien den TV-Ärzte/VKA anwenden.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 1 Sa 257/07



LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 11 Sa 1250/05 vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezugnahme auf Tarifvertrag, Gleichstellungsabrede, Altvertrag
Stichwort:Bezugnahme auf Tarifvertrag
Leitsatz:Ist in einem vor dem 01.01.2002 geschlossenen Arbeitsvertrag die Geltung eines Tarifvertrages vereinbart, ohne dass die Tarifgeltung erkennbar an die Verbandsmitgliedschaft des Arbeitgebers geknüpft ist, und ändern die Vertragsparteien nach dem 01.01.2002 lediglich eine einzelne Vertragsbedingung ab, so liegt hinsichtlich der Beurteilung der Tarifgeltung weiterhin ein "Altvertrag" im Sinn der Urteile des 4. Senats des BAG vom 17.04.2007 vor, mit der Folge dass ein Austritt des Arbeitgebers aus der tarifschließenden Verband die Dynamik beendet und der Arbeitnehmer keinen Anspruch die Zahlung zukünftiger Entgelterhöhungen hat.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 11 Sa 1250/05

BAG – Urteil, 5 AZR 811/06 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezugnahme auf Tarifvertrag
Stichwort:Bezugnahme auf Tarifvertrag
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 811/06

BAG – Urteil, 5 AZR 810/06 vom 26.09.2007

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Bezugnahme auf Tarifvertrag
Stichwort:Bezugnahme auf Tarifvertrag
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 810/06


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