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Bezugnahme auf Gründe der angefochtenen Entscheidung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 5.05 vom 04.08.2005

Rechtsgebiete:GG, BDG, VwGO
Schlagworte:Angabe der leitenden Gründe, Bezugnahme auf Gründe der angefochtenen Entscheidung, rechtliches Gehör
Stichwort:Bezugnahme auf Gründe der angefochtenen Entscheidung
Leitsatz:Stellt ein Beteiligter die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des erstinstanzlichen Gerichts, auf die dessen Entscheidung gestützt ist, substantiiert in Frage, so muss das Berufungsgericht darauf in den Gründen seiner Entscheidung inhaltlich eingehen (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 VwGO).

Insoweit kommt eine Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung gemäß § 130 b Satz 2 VwGO nicht in Betracht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 5.05




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