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Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers

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BAG – Urteil, 10 AZR 222/08 vom 11.02.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Gratifikation/Sondervergütung, Inhaltskontrolle AGB - Sonderzahlung, Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers, Änderungsvorbehalt
Stichwort:Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 222/08




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